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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Wahlcomputer

Archivmeldung vom 04.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auf das Bundesverfassungsgericht ist Verlass. Auch beim Schutz des Wahlrechts. Das beruhigt. Aber merkwürdig ist es schon, dass die Juristen in den roten Roben so oft Ausputzer spielen müssen. Hier wird die Pendlerpauschale vermurkst.

Da nimmt die Regierung mit ihrem Luftsicherheitsgesetz gekaperte Passagierflugzeuge ins Visier. Dort müssen übereifrige Online-Durchsucher an die kurze Leine. Und nun schrammen Wahlen haarscharf an der Verfassungswidrigkeit vorbei; und in den Gemeinden steht damit Elektronikschrott herum? Ja! Die Zeitersparnis beim Auswerten der Stimmen rechtfertigt nämlich keine Einschränkung der Kontrollmöglichkeit. Logisch - aber nicht bedacht worden. Bedenken von Computerexperten wurden beiseite geschoben. Und dass die niederländischen Geräte selbst im Herstellungsland bereits verboten waren? Das interessierte hierzulande kaum. Dabei hätte das Chaos bei der US-Präsidentschaftswahl 2000, speziell in Florida, noch in Erinnerung sein müssen. Die mangelnde Prüfbarkeit der maschinengelesenen Stimmen hatte dort viele Bürger an ihrer Demokratie verzweifeln lassen. Das bleibt uns erspart. Danke, Karlsruhe! Oder besser: Bis zum nächsten Mal!

Quelle: Westfalen-Blatt

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