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OV: Ein Gesetz zur Selektion

Archivmeldung vom 08.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Beschluss des Bundestages zu den Gentests an künstlich erzeugten Embryonen kann juristisch wieder gekippt werden. Es ist aus Sicht der Gegner fraglich, ob das Gesetz nicht unter anderem dem Verbot der Abtreibung wegen Behinderung widerspricht. Es werden rechtliche Prüfungen und Klagen gegen das Gesetz folgen.

Unabhängig davon hat die Debatte im Bundestag trotz aller Ernsthaftigkeit der Beiträge gezeigt, dass sich Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft im Umbruch befinden. Das hat es in der Geschichte der Menschheit immer wieder gegeben. Wer will beklagen, dass Männer und Frauen heute gleich gestellt sind, dass homosexuell veranlagte Menschen nicht mehr kriminalisiert werden.

Das neue Gesetz allerdings überschreitet Grenzen. Es ist ein Schritt hin zur Anerkennung planbaren Lebens. Designer-Babys, ein fürchterliches Wort, lehnen natürlich auch die Befürworter der Gentests ab. Sie haben sie im Prinzip aber - wenn auch unter erschwerten Bedingungen - zugelassen. Wo genau verläuft künftig die Scheidelinie zwischen erlaubtem und nicht erlaubtem Gentest? Wer gehört zu den Ethikkommissionen, die hier das letzte Wort sprechen sollen? Nur zwei der Fragen, die nach dem Beschluss offen sind. Selektion, so nennen Gegner die nun erlaubten Gentests. Auch die hat es in der Geschichte vor gar nicht so langer Zeit bereits gegeben. 

Quelle: Oldenburgische Volkszeitung (ots)

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