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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Gesundheitswesen

Archivmeldung vom 16.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Eid des Hippokrates (460 bis 370 vor Christus) und das Genfer Gelöbnis, das 1949 vom Weltärztebund beschlossen wurde, sind verbindliche Grundlagen des medizinischen Handelns. Nach dem Eid des Hippokrates verpflichtet sich der Mediziner: »Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil«.

Beim Genfer Gelöbnis werden ähnliche ethische Grundlagen benannt: »Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufstand gelobe ich feierlich, meine Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.« Diese Grundsätze sollten bei allen neuen Reformen im Gesundheitswesen bedacht werden. Das Herumdoktern muss endlich aufhören. So fordert der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, eine Bezahlung der Mediziner, die sich nach der Qualität ihrer Arbeit richtet. Sogenannte ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen mit dem sperrigen Begriff Aquik sollen für den einzelnen Arzt auch Anlass zur kritischen Reflektion der eigenen Arbeit sein. Reflekion der eigenen Arbeit ist eine Binsenweisheit, darauf muss der Arzt nicht erst gestoßen werden. Ferner sollen die sogenannten Qualitätsindikatoren eine Orientierungshilfe für Patienten sein, etwa bei einer Teilnahme an besonderen Versorgungsverträgen. Auf der anderen Seite werden Versorgungsverträge, wie sie der Hausärzteverband abschließt, von Köhler abgelehnt. Das faktische Monopol des Hausärzteverbandes auf solche Verträge widerspreche fundamental dem Wettbewerb im Gesundheitswesen, betont der Kassenärzte-Chef immer wieder. Wettbewerb unter Hausärzten? Kann der Patient in nächster Zeit wählen, welchen Arzt er aufsucht. Eigentlich sollte mit der Praxisgebühr das Ärztehopping eingedämmt werden. Zudem hat die KBV jüngst Zahlen zum bundesweiten Ärztemangel vorgelegt. Für Nordrhein-Westfalen wurde eine Fehlzahl von 493 genannt. In Wirklichkeit können sich aber nur 283 Ärzte um eine Neuzulassung bemühen. In gleichen Atemzug fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine neue Berechnung des Bedarfs an medizinischer Versorgung. Wie passt denn das zusammen? Wenn eine Unterversorgung im ambulanten Bereich droht, muss unverzüglich die Ausbildung der Mediziner verbessert werden. Die Abiturnote als einziges Kriterium zur Zulassung für ein Medizinstudium entspricht nicht mehr den Anforderungen an den Arztberuf, an eine Berufung. Außerdem müssen mehr Studienplätze geschaffen werden. Ein erster Schritt in OWL wäre die Einrichtung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Bielefeld. Ebenso könnten speziell geschulte Arzthelferinnen die Arbeit von Ärzten deutlich entlasten. Dies sind drei realistische Weichenstellungen. Sie befördern Heilung und Linderung, die unverrückbar im Mittelpunkt der ärztlichen Tätigkeit stehen.

Quelle: Westfalen-Blatt

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