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Mitteldeutsche Zeitung: zu Whistleblowern

Archivmeldung vom 24.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Es ist falsch, den Vorschlag aus Brüssel als Freibrief für rachsüchtige, unbefriedigte Mitarbeiter abzutun. Hier geht es um Missstände, um Gesetzesverstöße - zunächst gegen das EU-Recht. Hoffentlich dann auch bald gegen die Vorschriften in allen Mitgliedstaaten. Bisher haben lediglich zehn EU-Länder entsprechende Schutzregeln. Alle anderen müssen nachziehen.

Der Einwand gegen die Brüsseler Pläne, sie würden ja lediglich Hinweisgeber für Verstöße gegen europäische Gesetze betreffen, nicht schlagkräftig. Brüssel ist ausschließlich dafür zuständig. Betrug mit Fördergeld der Gemeinschaft sind ohnehin ein so dicker Brocken, dass die Kommission genug damit zu tun hat, deren Zeugen vor Vergeltung oder gar Tod zu bewahren. Denn die Ermordung zweier Journalisten in Malta und der Slowakei zeigen: Schutz ist überfällig.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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