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Unschuldig in Haft, wenn der Richter irrt!

Archivmeldung vom 22.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Lebenslänglich wegen eines falschen Gutachtens: Eine ARD-Doku begleitet zwei unschuldig Verurteilte bei ihrem Kampf um Gerechtigkeit. Dabei stößt sie auf ignorante Behörden. Vieles bleibt hier verschwommen. Das ist durchaus wörtlich zu nehmen, denn Jan Schmitt arbeitet in seiner Dokumentation "Unschuldig in Haft – Wenn der Staat zum Täter wird" häufig mit Unschärfen und Anschnitten: Kopflose Menschen in Polizeiuniform, die durch den Vorgarten trapsen, Bürokratenhände, die auf eine Tastatur einhacken, zwei schemenhafte Figuren, die einander im Hintergrund eines Schulzimmers begegnen.

Was dort angeblich geschieht, wird Horst Arnolds Leben unwiderruflich verändern. Die Kollegin, die der Studienrat dort zufällig trifft, bezichtigt ihn später der Vergewaltigung. Arnold selbst beharrt darauf, es habe nur ein Gespräch stattgefunden. Er kommt in Haft, auch das Gericht glaubt seinem scheinbaren Opfer – und Horst Arnold muss schließlich für fünf Jahre ins Gefängnis.

Indizien, Beweise gar: Fehlanzeige. "Sehr ungewöhnlich" sei so etwas bei einem Vergewaltigungsdelikt, sagt der damals ermittelnde Kriminalhauptkommissar, den das Gericht bei der Verhandlung aber nicht anhören wollte.

Viele offene Fragen gibt es also, umso trefflicher passt Jan Schmitts Inszenierung einer Welt des Ungreifbaren, Unkonkreten, Anonymen zu seinem Thema. Hunderte Insassen deutscher Gefängnisse sitzen jeden Tag zu Unrecht in ihrer Zelle, vermutet eine Hochrechnung anhand von Entschädigungszahlungen der Bundesländer. Aus offensichtlichen Gründen ist diese Schätzung äußerst vage, und Schmitts Film zeigt, wie individuell die jeweiligen Hintergründe all dieser Fälle wohl sind.

Bei Horst Arnold genügte das Wort seiner Kollegin, die ihm das Verbrechen unterschieben wollte. Aussage stand gegen Aussage, doch Arnold schien weniger glaubwürdig. In Haft sollte er sich dann noch einer Therapie unterziehen, sieben Psychologen befassten sich mit ihm. Diese erkannten zwar seine angeblich "verwahrloste" Persönlichkeit, nicht aber seine Unschuld.

Der andere exemplarische Fall, den Schmitt ausgesucht hat, ist der von Monika de Montgazon. Sie soll ihren bettlägerigen Vater verbrannt haben, um an sein Erbe zu kommen. Anders als bei Horst Arnold sprechen hier scheinbar die Fakten, es gibt ein Gutachten, das Brandstiftung diagnostiziert. Das Gutachten wird sich als falsch herausstellen, Monika de Montgazon wird zunächst aber zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt, selbst die besondere Schwere der Schuld stellt das Gericht fest.

Zwei Wege zur Wahrheitsfindung hat die Justiz jeweils eingeschlagen, beide führten sie in die Irre. In wenigen Situationen wird so verzweifelt nach der Wahrheit geforscht wie in einem Prozess, und wohl nirgendwo sonst hat das, was als Wahrheit gefunden wird, derart gravierende Konsequenzen. Doch die beiden unschuldig Verurteilten mussten erfahren, dass das Interesse am wirklichen Geschehen mit dem Urteilsspruch häufig rapide abnimmt. Wahr ist und soll bleiben, was für wahr gehalten wurde.

Horst Arnold kam erst zu seinem Recht, als er seine Gefängnisstrafe schon verbüßt hatte – ohne jede Hafterleichterung, schließlich hatte er sich verständlicherweise uneinsichtig verhalten. Die ehemalige Frauenbeauftragte seiner Schule, an die sich Arnolds Kollegin damals als erste mit dem Vergewaltigungsvorwurf gewendet hatte, wurde irgendwann stutzig.

Sie las Jahre später in der Zeitung von anderen Anschuldigungen, die die Dame erhoben hatte, von haarsträubenden Dinge bis hin zu der Behauptung, man habe sie vergiften wollen – und engagierte ihren Bruder als Anwalt, der ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren erstritt. Seine Entschädigung konnte Arnold nicht mehr entgegennehmen, er starb im vergangenen Jahr an einem Herzinfarkt.

Monika de Montgazon schließlich konnte mit Hilfe ihres Schwagers und ihres Verteidigers mühsam durchsetzen, dass ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten zur Ursache des Feuers schließlich, nach zweieinhalb Jahren im Knast, doch noch Berücksichtigung fand. Die Theorie Brandstiftung wurde widerlegt, de Montgazon kam frei – und streitet weiter um einen Teil der Kosten des Gutachtens in Höhe von 30.000 Euro, den der Staat nicht übernehmen will.

Autor Jan Schmitt prangert die fehlenden gesetzlichen Regelungen für Justizirrtümer nachdrücklich an. 25 Euro Haftentschädigung gibt es pro Tag für einen unschuldig Verurteilten, damit ist Deutschland Schlusslicht in Europa. Und Hilfe bei der Eingliederung in den Alltag erhalten zwar Verbrecher, nicht aber Menschen, die sich nachträglich ihre Unschuld erstritten haben.

Als Schmitt den hessischen Justizminister Jörg-Uwe Hahn damit konfrontiert, der zum Zeitpunkt der Produktion den Vorsitz der Justizministerkonferenz innehatte, weicht dieser aus und verweist auf die Möglichkeit, zum Sozialamt zu gehen.

Der Gang zum Sozialamt als Resozialisierungsmaßnahme? Schmitt kommentiert diese Antwort angemessen ironisch. Aber zu hören ist auch, dass er Hahn mitten im Satz abgeschnitten hat. Was die ganze Wahrheit dieses Interviews war, wissen nur die Beteiligten. Es gehört nicht zu den geringsten Verdiensten von Schmitts Film, dass er nicht nur zornig macht über die Schicksale der beiden Justizopfer, sondern auch für genau solche Kleinigkeiten sensibilisiert.

Kommentar von DR. MIKE BOHM (News4Press)

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