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Börsen-Zeitung: Warten aufs Handtuch

Archivmeldung vom 23.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wäre der Rechtsstreit zwischen Leo Kirch sowie der Deutschen Bank und ihrem ehemaligen Chef Rolf Breuer ein Boxkampf, müsste aus der Ecke des früheren Medienunternehmers längst das Handtuch geflogen kommen. Denn was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass die Justiz nicht bereit ist, noch Urteile zugunsten der Klägerseite zu sprechen (auch wenn dieser Kurzkommentar keine Doktorarbeit werden soll: frei zitiert nach einem am 4. Februar 2002 von Bloomberg TV ausgestrahlten Interview mit Breuer).

Doch auch wenn wir bereits Jahr 10 dieser Legionen von Juristen in Lohn und Brot haltenden Auseinandersetzung schreiben: Das Handtuch fliegt natürlich nicht. Schon gar nicht vor Freitag. Dann nämlich könnte es in einem anderen Verfahrensstrang als dem am Dienstag vom Landgericht München entschiedenen beim dortigen Oberlandesgericht zu so etwas wie einer unheimlichen Begegnung der dritten Art kommen: Breuer trifft Kirch. Beide sind zur Beweisaufnahme geladen. Allein, den Mann, den er aufgrund der in besagtem Interview geäußerten Zweifel an der Kreditwürdigkeit für den Kollaps seines Imperiums verantwortlich macht, zu diesem Aufeinandertreffen gezwungen zu haben, dürfte Kirch ein Volksfest sein, selbst wenn es Breuers Beratern gelingen sollte, allzu direkten Kontakt mit seinem Antipoden zu unterbinden.

"Mer muss ooch jönne könne", wird sich da der Rheinländer Breuer denken: Solche "Triumphe" darf Kirch gerne feiern und hat sie auch dringend nötig. Denn wo es darauf ankommt, wie in der nun erstinstanzlich entschiedenen Causa "Print", holt sich der Kläger eine Abfuhr nach der anderen. Die aktuelle Niederlage muss für ihn besonders schmerzlich sein. Erstens stellt das Gericht fest, dass dieser Kirch-Firma gar kein Breuer oder seiner Bank zuzurechnender Schaden entstanden ist. Zweitens kam dieser Komplex schon vom Bundesgerichtshof (BGH) zurück, der eine Schadenersatzpflicht grundsätzlich bejaht hatte - Beweise vorausgesetzt. Die damalige BGH-Entscheidung darf man indes so deuten, dass - wenn überhaupt - eben nur der "Print" Schadenersatz zusteht.

Wahre Prozesshansel können solche Konflikte gleichwohl locker noch ein Jahrzehnt lang durch die Instanzen weitertreiben. Anders als beim Boxen gibt es in der Juristerei leider keinen Ringrichter, der einen für eine Seite aussichtslosen Kampf beizeiten beendet, wenn schon niemand das Handtuch wirft.

Quelle: Börsen-Zeitung

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