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Klage gegen Ökostrom-Dumping

Archivmeldung vom 01.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Stromverbraucherschutz-Verein NAEB (www.naeb.de) klagt gegen Ökostrom-Dumping der Bundesregierung beim Bundeskartellamt. Die Gesetze zur Stützung der Erneuerbaren Energien (EEG, EnEG und Ergänzungen) entsprechen nicht einer marktwirtschaftlichen Grundordnung, über die das Bundeskartellamt zu wachen hat. Die Gesetze folgen nur planwirtschaftlichen Prinzipien. Ein Wettbewerb ist ausgeschaltet.

Wettbewerb soll angeblich durch die Vermarktung des Ökostroms an der Strombörse hergestellt werden. Er wird dort zu jedem erzielbaren Preis abgesetzt. Überschüssiger Strom wird verschenkt oder seine Abnahme wird sogar noch bezahlt (negativer Strompreis). Auf jeden Fall wird der Ökostrom an der Börse weit unter dem Gestehungspreis, der Einspeisevergütung nach dem EEG angeboten und verkauft. Im Mittel werden nur etwa 20 Prozent der Einspeisevergütungen erzielt. Die riesigen Verluste von mehr als 20 Milliarden Euro werden dem Stromverbraucher aufgebrummt.

Es handelt sich hier um einen typischen Fall von Dumping. Die Wettbewerber, die konventionellen Dampfkraftwerke, werden unterboten. Sie werden unwirtschaftlich und müssen schließen. Es ist ein Ausbooten des Wettbewerbs. Und dies per Gesetz!

Es wird interessant sein, ob das Bundeskartellamt auch gegen das staatliche Stromdumping Front macht. Gegen die Einfuhr von Photovoltaik-Elementen aus China sollten Schutzzölle wegen angeblicher Dumping-Preise erhoben werden. Für die Öffentlichkeit wurde aber nicht eindeutig erklärt, ob die konkurrenzlos niedrigen Preise der Chinesen tatsächlich Dumping sind oder auf einer preiswerteren Fertigung beruhen. Wenn das Bundeskartellamt nicht gegen das zweifelsfreie Ökostrom-Dumping in Deutschland vorgeht, aber Einführen aus Drittländern mit Schutzzöllen verhindert, wird hier mit zweierlei Maß gemessen.

Wir werden über die Reaktion des Bundeskartellamtes weiter berichten.

Kommentar von Prof. Dr. Hans-Günter Appel (Beiratsvorsitzender NAEB e.V.)

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