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Allg. Zeitung Mainz: Im Sog der Angst

Archivmeldung vom 07.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Angst vor dem Terror ist ein Schreckgespenst, das den Deutschen seit Mittwoch früh wieder ähnlich fest im Nacken sitzt, wie zuletzt nach den Anschlägen vom 11. September 2001 gegen die Türme des Welthandelszentrums in Manhattan. Nach einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts fürchten sich aktuell mehr als drei Viertel der Deutschen vor einem terroristischen Anschlag im eigenen Land.

Nur ein Viertel sieht keine besondere Gefahr. Ein ähnliches Psychogramm deutscher Befindlichkeit ergab auch eine noch weitaus breiter angelegte Untersuchung eines privaten Versicherungsunternehmens, das zwar nach wie vor die Inflationsangst auf Platz eins führt, noch vor der Furcht vor Naturkatastrophen, aber auf Platz sechs bereits die Angst vor Terror notiert, die mittlerweile schon jeder zweite Befragte neben etlichen anderen Ängsten nennt. Insbesondere die Forsa-Umfrage zeigt, dass die Bundesbürger offenbar nur sehr eingeschränkt bereit sind, den Schrecken über den verhinderten Anschlag gegen die Genugtuung über die präzise Aufklärungsarbeit der Sicherheitsbehörden aufzuwiegen. Vor diesem Hintergrund darf es auch nicht verwundern, dass sich die Diskussion über ein Verschärfung der Antiterrorgesetze, allem voran die Online-Durchsuchung, derart intensiv fortsetzt. Deren Befürworter können auf ein günstiges Meinungsklima bauen. Derweil finden diejenigen nur noch schwer Gehör, die mit einigem Recht darauf verweisen, dass doch gerade die aktuellen Fahndungserfolge schlagende Belege für die Funktionsfähigkeit eines heute bereits ausreichenden Gesetzesapparats lieferten. Es scheint so, als würden sie, erdrückt von der wachsenden Terrorangst, jetzt sogar ein für allemal ins Hintertreffen geraten. Das wäre allerdings mehr als bedauerlich, denn eine gesetzliche Regelung, die derart tief in Bürgerrechte eingreift, wie die Ausweitung der Online-Durchsuchung von Computer-Festplatten, unter dem frischen Eindruck des Tagesgeschehens zu treffen, wäre der falsche Moment; seien Anlass und Dimension des soeben verhinderten Verbrechens auch noch so dramatisch.

Quelle: Pressemitteilung Allg. Zeitung Mainz

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