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Terrorismusbekämpfungsgesetz

Archivmeldung vom 10.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Die Befugnisse der Geheimdienste sollen erweitert werden, wie man es auf der Webseite der Tagesschau nachlesen kann. Worum geht es? 2001 wurde nach dem Anschlag auf das World Trade Center in den USA auch in Deutschland ein Terrorismusbekämpfungsgesetz mit einer Befristung von 5 Jahren erlassen.

Dieses Jahr läuft das Gesetz also aus und muss (?) erneuert werden. Erneuern heißt allerdings nicht nur eine Verlängerung des bestehenden Gesetzes, nein, es soll erweitert werden. Die Geheimdienste MAD (Militärischer Abschirmdienst) und BND (Bundesnachrichtendienst) sollen befugt werden, Auskünfte bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsunternehmen einzuholen. Rechte, die bereits im alten Gesetz dem Verfassungsschutz zugebilligt wurden, werden jetzt auf die für auswärtige Spionage zuständigen Geheimdienste erweitert. In Interviews nahmen die Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl, CSU, und Dr. Dieter Wiefelspütz, SPD, zu den Fragen des Interviewers Alexander Richter Stellung. Auf die Frage von Richter, ob man überhaupt Terrorismusbekämpfungsgesetze benötige, antwortete Wiefelspütz:

    Wir haben die Terrorismusbekämpfungsgesetze von 2002 gemacht, in der Reaktion auf internationale terroristische Bedrohungen. Deutschland ist nicht einmal ansatzweise ein Überwachungsstaat geworden, das wollen wir auch nicht. Wir bekämpfen Terrorismus im Rahmen des Rechtsstaates. Man wird aber immer wieder neu betrachten müssen, was dazu nötig ist.

Meine Sicht ist da eine andere. Schon im alten Gesetz wurde mit der Rasterfahndung das Prinzip der Unschuldsvermutung verletzt, weil die Rasterfahndung auch ohne einen begründeten Verdacht eingesetzt werden durfte.

Auf die Frage, ob sich die Effektivität der Gesetze belegen ließe oder man konkrete Beispiele nennen könnte, antwortete Wiefelspütz ausweichend, das wäre schwer zu beweisen. Er verweist darauf, terroristische Anschläge hätte es nicht nur in New York, sondern auch in London und Madrid gegeben. und man müsse sich gut aufstellen, denn Deutschland sei schließlich keine Insel und die Terrorismusbedrohung international. Man habe das mit sehr viel Augenmaß getan. Auch Uhl gibt zu, dass er keine Fälle über erfolgreiche Aktivitäten kennt. Er antwortete wörtlich:

    Mir ist kein Fall bekannt. Aber ich kann nicht ausschließen, dass es Fälle gegeben hat, wo Anschläge oder deren Planung aufgrund von Verfassungsschutz-Informationen verhindert worden sind.

Beide betonen aber, dass die Gesetze zweifelsfrei sehr erfolgreich waren.

Nun, dass das Augenmaß unserer Politiker offensichtlich optisch verstellbar ist, haben sie in zahlreichen Aktionen der Vergangenheit bewiesen. So hatte Clement bei seinen Betrugsvorwürfen sein Augenmaß nachweislich auf vielfache Vergrößerung eingestellt. Die Skandale in der letzten Zeit um den Verfassungsschutz und den BND sind ein Zeichen dafür, dass die Geheimdienste ihr Augenmaß auf jede Situation einzustellen vermögen, die ihnen opportun erscheint, völlig losgelöst von der Rechtslage.

Die Frage, ob die Gesetze z. B. auch bei Demonstrationen wie einem Castor-Transport anwendbar seien, weist Wiefelspütz weit von sich. Dabei ist bekannt, dass BKA und Verfassungsschutz bei Demos reichlich Bildmaterial sammeln, aber niemand weiß, wofür dieses Bildmaterial verwendet wird und wo und wie lange es gespeichert und mit welchen bekannten anderen Daten verknüpft wird.

Ich möchte nicht alle Fragen und Antworten detailliert durchgehen. Das können Sie über obigen Link selbst nachlesen. Beide Politiker betonen, die Rechtsstaatlichkeit sei gewährleistet und sie müssen es schließlich wisse. Wiefelspütz ist Richter a. D. und Uhl Rechtsanwalt, ob praktizierend, kann man derzeit ja nicht überprüfen, schließlich hat Lammert die Veröffentlichungspflicht der Nebentätigkeiten außer Kraft gesetzt, ein Vorgang, der nicht dem Rechtsstaatprinzip entspricht. Es ist ein Novum, dass der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Veröffentlichungspflicht auf die Bezüge aus den Nebentätigkeiten ab einer bestimmten Größenordnung beschließt, der Bundestagspräsident dann die Veröffentlichungspflicht (sowohl der alten als auch der neuen Regelung) außer Kraft setzt, weil einige Abgeordnete Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Entweder gilt das neue Gesetz und die Daten müssen veröffentlicht werden, ungeachtet der Tatsache, dass ein Urteil der Verfassungsrichter aufgrund der eingereichten Beschwerden noch aussteht, oder zumindest hätte das alte Gesetz über die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten ersatzweise in Kraft bleiben müssen. Ich erwähne das nur, um die Interpretierbarkeit von Rechtsstaatlichkeit an einem konkreten Beispiel aufzuführen.

Meine grundsätzliche Meinung ist, dass wir längst ein Überwachungsstaat geworden sind, der in der Komplexität der Überwachung die gute alte Stasi der DDR längst übertrifft. Die Ausweitung der Befugnisse für die eigentlich nach außen agierenden Geheimdienste wird dieses Thema noch verschärfen.

Weite Teile der Bevölkerung, wenn sie es denn überhaupt registrieren. zucken mit den Schultern. "Na und, ich habe nichts zu verbergen." Das ist mehr als Naivität, das ist schon Dummheit. Die Geschichtsbücher sind voll von Menschen, die nichts zu verbergen hatten und trotzdem in die Mühlen dieser Mechanismen geraten sind und Viele sind nicht ungeschoren wieder herausgekommen. Auch sollte man den Vorgang im Kontext betrachten. Es ist bekannt, dass es einige Politiker gibt, die unbedingt auch die Bundeswehr im Innern einsetzen wollen, was, wie ich glaube, im Zuge der Föderalismusreform gleich mit im GG verankert werden wird. Ebenso bekannt ist, dass die Bundeswehr nichts gegen Terrorismus ausrichten kann. Dazu fehlt nicht nur die Ausrüstung, es widerspricht auch der Idee einer Streitmacht. Soldaten sollen nicht in Einzeloperationen arbeiten, wie es eine Terrorismusbekämpfung erfordert.

Mir drängt sich da der logische Schluss auf, dass man wegen der weiteren innenpolitischen Verschärfung verstärkt auch gegen Demonstranten vorgehen will und dafür die Bundeswehr braucht. Unliebsame Demonstranten, denen man Führungsqualitäten zutraut, kann man dann leicht in die Terrorismusecke schieben und kaltstellen. Uhl sagt in dem Interview wörtlich:

    Wer fremde Gewalt, Volksverhetzung oder einen Umsturz der freiheitlich demokratischen Grundordnung herbeireden will, wünscht, will oder vorbereitet, gegen den muss vorgegangen werden können. Die müssen überwacht werden können.

Hat er keine Sorge, dass sich das vielleicht auch gegen die Politik wenden könnte? Ich zumindest sehe in dem, was politisch derzeit geschieht, eine Verletzung der freiheitlichen Grundrechte, Volksverhetzung seitens Politikern ist schon fast alltäglich (Clement, Müller, Laumann etc.) und etwas anderes als einen Umsturz vermag ich in der ganzen Politik nicht zu erkennen.

Quelle: http://www.flegel-g.de/Terrorismusbekämpfungsgesetz.html

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