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Lausitzer Rundschau: Schlechter Ratgeber Angst

Archivmeldung vom 29.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die betriebliche Mitbestimmung ist ein hohes Gut der sozialen Marktwirtschaft. Sie ist ein wesentlicher Baustein für den sozialen Frieden in diesem Land. Das gilt nicht nur für Aufschwungphasen, sondern gerade auch für schlechte Zeiten. Dabei muss auf beiden Seiten ein gewisses Maß an Vertrauen und grundsätzlichem Respekt voreinander vorhanden sein.

Manche Unternehmer sehen indes Krisenzeiten als günstigen Zeitpunkt, Betriebsräte gänzlich abzuschütteln oder wenigstens darauf Einfluss zu nehmen, dass sie so zusammengesetzt sind, dass sie leicht zu beeinflussen sind. Das Mittel dazu heißt Angst, Angst um den Job. Doch Angst ist ein schlechter Ratgeber. Nur mit Lohnverzicht und schlechteren Arbeitsbedingungen ist ein Unternehmen, das nicht mehr wettbewerbsfähig ist, ohnehin nicht zu retten. Doch ein Verzicht für eine gewisse Zeit kann notwendig sein. Dafür brauchen Arbeitnehmer allerdings Sicherheit. Das heißt einklagbare Vereinbarungen und keine zweifelhaften unverbindlichen Versprechungen. Vereinbarungen wiederum brauchen Partner. Das kann auf Arbeitnehmerseite nur ein starker Betriebsrat sein. Der muss natürlich korrekt gewählt werden. Die Regeln dafür sind klar festgelegt. Zweifel an ihrer Einhaltung muss notfalls ein Gericht ausräumen. Verhängnisvoll wird es jedoch, wenn Belegschaften sich durch Angst um den Job bei der Wahl ihrer Vetretung entzweien lassen. Mit zerstrittenen Arbeitnehmern hat jede Firmenspitze leichtes Spiel, um Einschnitte durchzusetzen. Egal ob sie wirklich notwendig sind, oder nicht.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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