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Wiesbadener Kurier: Kommentar zum Fall Pascal

Archivmeldung vom 08.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Zweifel für die Angeklagten. Der Rechtsgrundsatz bleibt unantastbar. Ob er im Prozess um die Schändung und Ermordung des kleinen Pascal richtig angewendet worden ist, daran sind freilich ebenfalls Zweifel erlaubt. Der Freispruch für die Angeklagten löst nach all den schrecklichen Details, die im Lauf des Verfahrens zur Sprache kamen, doch auch Verstörung aus.

Waren denn die je nach Prozessverlauf gemachten und widerrufenen Geständnisse alle falsch? Können die mehrfach geschilderten grausigen Einzelheiten der Massenvergewaltigung wirklich nur schierer Phantasie entsprungen sein? Es gab gewiss Mängel in den Ermittlungen und unbefriedigende Lücken in der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Aber im Urteil des Saarbrücker Landgerichts scheint doch nicht nur der Begriff des Zweifels sondern auch der der Plausibilität arg strapaziert worden zu sein.
Ein Revisionsverfahren ist auch deshalb wahrscheinlich. Über allem schweben Zweifel und ein Gefühl, dass hier schwere Schuld ungesühnt bleibt.
Die im Prozess zutage getretenen Zustände in einem Saarbrücker Vorstadt-Slum werfen auf jeden Fall ein Schlaglicht auf Zonen der Verwahrlosung und Ent-Sozialisierung mitten in diesem Land. Die krude Mischung aus der "Tosa-Klause³ zwischen Profitgier, amoralischen Perversionen und schierer Verblödung zeugt von (noch) lokaler gesellschaftlicher Auflösung ausgerechnet in einem industriellen Herzland, das vor wenigen Jahrzehnten noch sozial fest gefügt in Arbeitermilieu und Kirche war. Ein Menetekel angesichts der (nicht nur monetären) Verarmungstendenzen.

Quelle: Pressemitteilung Wiesbadener Kurier

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