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Neues Deutschland: zur Bespitzelung von LINKEN-Abgeordneten durch den Verfassungsschutz

Archivmeldung vom 23.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Man kann sich ja über die LINKE schwarz, rot, grün und gelb ärgern, man kann ihre politischen Vorstellungen für falsch halten und deren Abgeordnete als nervig empfinden, wenn sie permanent gegen Bundeswehr-Kriege und Hartz IV wettern. Wer jedoch seinen politischen Ärger an der LINKEN auslässt, indem er ihren führenden Leuten den Verfassungsschutz auf den Hals hetzt, der outet sich als undemokratisch. Schon weil er Millionen Wähler düpiert. Immer wieder redeten sich die Spitzel-Auftraggeber damit heraus, dass man beizeiten politischem Extremismus vorbeugen müsse. Rechts außen und links außen seien nicht mit zweierlei Maß zu messen. Wie auch?

Es gibt nur eines - das Grundgesetz. Nur wer das und die Menschen, die sich ihm verpflichtet fühlen, gefährdet, darf, nein, der muss verfolgt werden. Kann man das Gysi, Lötzsch, Ernst, Bartsch und Lafontaine vorwerfen? Unterstützt die LINKE Leute, die gegen Mitmenschen hetzen, die Bomben bauen und Todeslisten abarbeiten? Absurd! Und falls es so wäre, würde der Verfassungsschutz - wie man derzeit mal wieder entsetzt zur Kenntnis nehmen muss - weggesehen. Was also ist der Grund? Das Erbe des Kalten Krieges? Hat das Wortpaar »demokratischer Sozialismus« so viel Gewalt? Warum löscht man dann nicht den Grundgesetzartikel 15, der allerlei Vergesellschaftung möglich macht? Wer angesichts von Naziterror und Linkenbespitzlung noch hofft, die Behörde Verfassungsschutz sei reformierbar, muss was Verbotenes geraucht haben - und könnte daher auch verfolgt werden.

Quelle: Neues Deutschland (ots)

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