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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Blitz-Prozess gegen Althaus

Archivmeldung vom 05.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Viele schäumen angesichts des Blitz-Prozesses im Fall des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus. Montag die Anklage erhoben, Dienstagmorgen den Prozesstermin angesetzt, und nachmittags schon das Urteil gesprochen - das riecht danach, dass man die Öffentlichkeit nicht dabei haben wollte. Na und?

Althaus-Anwalt Walter Kreissl hat nur das getan, was jeder Verteidiger versucht: die Öffentlichkeit so gut es geht aus dem Verfahren herauszuhalten, um den Schaden für seinen Mandanten zu begrenzen. Sofern das in diesem Fall überhaupt noch möglich war. Es ist Alltag in Deutschland, dass Anwälte mit Staatsanwälten handeln: Der Mandant gesteht und zahlt eine spürbare Strafe, dafür wird die Tat mit einem Strafbefehl gesühnt - per Brief, ohne öffentlichen Prozess. Nicht nur in Steuerstrafverfahren ist das vielgeübte Praxis, damit der Ruf nicht lädiert wird. Auch wenn manche sich einen großen Prozess gegen Althaus gewünscht hätten: Sie hätten nicht mehr erfahren, als jetzt ohnehin jeder weiß: Der Ministerpräsident hat sein Fehlverhalten gestanden und ist vorbestraft. Auch wenn er sich als unbestraft bezeichnen darf, weil das Urteil nicht ins Führungszeugnis eingetragen wird.

Quelle: Westfalen-Blatt

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