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Haft für Ärztin wegen Maskenatteste – aber Bewährung für Vergewaltiger

Archivmeldung vom 09.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Eigentlich sollte es in einem demokratischen Rechtsstaat keine politischen (Gesinnungs-) Urteile geben. Doch eine Gerichtsentscheidung vom vergangenen Mittwoch aus Garmisch-Partenkirchen zeigt einmal mehr die groteske Unverhältnismäßigkeit, die der deutsche Staat bei der Verhängung von Strafen seit Beginn des Corona-Regimes an den Tag legt: Wegen angeblich falscher Maskenatteste wurde eine Ärztin zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Der Medizinerin war von einer überambitionierten Staatsanwaltschaft zur Last gelegt worden, in exakt 309 Fällen im Jahr 2020 angeblich ohne ausreichende Untersuchung der Patienten Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben. Dass die drakonische Strafe zudem nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründete das Gericht damit, dass die Angeklagte „keinerlei Schuldeinsicht” habe erkennen lassen. Zudem verhängte das Gericht ein dreijähriges Berufsverbot – und zur Sicherheit auch gleich noch ein zusätzliches einjähriges Berufsverbot bis zur Rechtsgültigkeit des Urteils.

Großer Andrang beim Prozess

Zur Unterstützung hatten sich weitaus mehr Prozessbesucher versammelt, als der Gerichtssaal eigentlich fassen konnte, weshalb viele der Angereisten – darunter viele Patienten und Unterstützer der Ärztin sowie Bürger, die sich mit ihr solidarisch zeigten, vor dem Gericht auf die Urteilsverkündung warten mussten.

Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung haben bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Formal ist das – politisch wegen der Signalwirkung natürlich so erhoffte – Urteil nicht zu beanstanden – denn infolge des vom Corona-Regime systematisch verschärften Strafrechts, ganz im Sinne des gesundheitspolizeilichen „Totalitarismus-on-Demand“, war im letzten November der hier tangierte Paragraph 278 des Strafgesetzbuchs zu „unrichtigen Gesundheitszeugnissen” dahingehend geändert worden, dass Mediziner künftig in „besonders schweren Fällen” sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Zynisch erklärten Prozessbeobachter der Mainstream-Medien nach der Verhandlung daher, im Prinzip könne die Ärztin sogar noch erleichtert über das Urteil sein.

Mit tiefer Genugtuung fand, aus seiner Quarantäne heraus, der trotz Vierfachimpfung an Corona erkrankte Gesundheitsminister und Karl Lauterbach Zeit und Muße, das Ganze auf Twitter folgendermaßen zu kommentieren: „Ein hartes Urteil, aber gerecht. Der kleine Aufwand, im Innenraum Maske zu tragen, kann so vielen Menschen das Leben retten. Oder sie vor chronischer Krankheit schützen. Gute ÄrztInnen wissen das und schützen ihre Patienten.“

Lauterbach begeistert über hartes Urteil

Abgesehen davon, dass Lauterbach für die unbegründete Dauerpanik, die er seit Jahren verbreitet und die Brutalität, mit der er den Menschen immer neue Sinnlosimpfungen aufzwingt, die ihn selbst nicht schützen konnten, hat er selbst keinen einzigen Tag als praktischer Arzt gearbeitet. Seine Kenntnisse darüber, was „gute ÄrztInnen“ wissen, tendieren also gegen null.

Die bayerische Ärztin ist nicht das erste Opfer dieser völlig maßlosen Justiz: Vor kurzem wurde, ebenfalls in Bayern, der Arzt Ronald Weikl wegen des Ausstellens falscher Atteste im Jahr 2020 zu 20 Monaten Haft mit Bewährung, 50.000 Euro Geldstrafe und einem ebenfalls dreijährigen „eingeschränkten Berufsverbot” verurteilt, welches sich ihm jedoch lediglich das Ausstellen von Masken-Attesten untersagt. Auch hier hatte die willkürlich urteilende Jurisprudenz – in diesem Fall in Passau – völlig außer Acht gelassen, dass im ersten Corona-Jahr noch telefonische Krankmeldungen möglich waren und ob der Arzt überhaupt wissen konnte (geschweige denn musste), ob die ausgestellten Atteste überhaupt zur Vorlage bei Behörden oder Versicherungen gedacht waren.

Unverhältnismäßige Strafzumessung

Neben der äußerst umstrittenen Frage nach Verletzung eines materiellen Rechts ist vor allem die drastische Strafzumessung ein regelrechtes Politikum. Denn es stellt sich hier die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Rechtspflege; das immer groteskere Missverhältnis zwischen richterlicher Milde bei schwersten Gewalterbrechen, wenn die Täter Migrationshintergrund haben, und unerbittlicher Härte, wenn es um einheimische Deutsche und vor allem Notabeln geht, gefährdet mittlerweile den sozialen Frieden.

So wurde beispielsweise wenige Tage vor dem Urteil von Garmisch in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) ein „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ wegen des sexuellen Missbrauchs  und der Vergewaltigung eines 11-jährigen Mädchens zu einer einjährigen Bewährungsstrafe (!) verurteilt.

Auch zuvor schon waren immer wieder syrische, irakische, afghanische und auch nordafrikanische Sexualverbrecher mit teilweise unklarem oder unrechtmäßigem Aufenthaltsstatus mit Bewährungsstrafen und Haftverschonung davongekommen. Dafür greifen die Robenträger bei „Bio-Deutschen“ umso konsequenter durch. Hier stimmt rein gar nichts mehr in der Relation."

Quelle: Wochenblick

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