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Zur Abweisung einer vergewaltigten Frau in katholischen Krankenhäusern

Archivmeldung vom 18.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Fall der von zwei Kölner Krankenhäusern in katholischer Trägerschaft abgewiesenen vergewaltigten Frau macht das Verhalten der katholischen Kirche zu Frauen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden, überdeutlich. Selbst nach einer Vergewaltigung ist es Ärztinnen und Ärzten an katholischen Krankenhäusern nicht erlaubt, die nach dieser Straftat gesetzlich geforderte Aufklärung über die „Pille danach“, die unter ärztlicher Aufsicht zu einem Abbruch im frühestens Stadium einer möglichen Schwangerschaft führt, durchzuführen.

Diese Praxis ergibt sich aus dem strikten Verbot des Papstes an katholische Schwangerenberatungsstellen in Deutschland, sich an der gesetzlichen Beratung mit Aussstellung der für einen Schwangerschaftsabbruch erforderlichen Beratungsbescheinigung zu beteiligen.

Die geringe Sensibilität gegenüber Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen und die sich nicht in der Lage sehen, das Kind, das sie erzwungen empfangen haben, neun Monate in ihrem geschundenen Leib zu tragen und es dann in Erinnerung an das Geschehen zu gebären, reiht sich ein in die abstrusen Gedanken der Amtskirche zur Lebenswirklichkeit von Frauen.

Diese Haltung der katholischen Krankenhäuser ist noch weniger nachvollziehbar, als der Ausstieg aus der Schwangernkonfliktberatung der katholischen Beratungsstellen auf Wunsch des Papstes vor 13 Jahren und die fortwährenden Angriffe der Amtskirche auf katholische Männer und Frauen, die die Schwangerschaftskonfliktberatung in freier Trägerschaft weiter anbieten.

Vergewaltigten Frauen die „Pille danach“, bzw. ihnen auch nur die Aufklärung darüber zu verweigern, ist unterlassene Hilfeleistung, die biblisch nicht gerechtfertigt und christlich nicht nachvollziehbar ist. Mit dieser Haltung diskriminiert die Amtskirche das Vergewaltigungsopfer erneut. Sie verletzt die Würde der Frau und das ihr im Grundgesetz zugestandene Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit. Wieder zeigt sich hier die fehlende Empathie für Opfer sexueller Gewalt.

Es wird Zeit, dass die katholische Kirche ihre Moralvorstellungen überdenkt und dort wirksam handelt, wo in Not geratene Menschen sofortige Hilfe brauchen.

Kommentar von Annegret Laakmann  Vorsitzende Frauenwürde e.V.

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