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Börsen-Zeitung: Schutz vor Beratung

Archivmeldung vom 05.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

In der Bilanzsaison am Finanzplatz gibt es etliche Dauerbrenner, die in der öffentlichen Wahrnehmung vor lauter Großbankfusion und Superlandesbank unter den Tisch zu fallen drohen. Vieles davon betrifft den gemeinen Banker sowie Erika und Max Musterpaar in ihrer Eigenschaft als Bankkunden weit mehr als jegliche Konsolidierungsfantasie.

Die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II und die zugehörige Verordnung sind ein Beispiel für diese Aufregerthemen aus dem wahren Leben. Erst einmal ist dem deutschen Bankgewerbe für die Umsetzung des Regelwerks bis Anfang 2018 ein Aufwand etwa für IT und Personal von geschätzt 1 Mrd. Euro plus laufende Kosten entstanden. Dieses Geld ist nicht weg, es hat nur ein anderer. Nachhaltiger sind die Folgen für die Wertpapierdienstleistungen von Banken und Sparkassen sowie für das Sparverhalten beziehungsweise, soweit vorhanden, die Wertpapierkultur der Bundesbürger.

Laut Umfrage des Sparkassenverbandes DSGV berichten drei von vier Instituten über Beschwerden und Unmutsäußerungen der mit Hunderten Seiten Produkt- und Kosteninformationen traktierten Anleger, unter anderem wegen der Dauer der Orderprozesse. Der Genossenschaftsverband ermittelte, dass wegen der Pflicht, Telefonate auch gegen den erklärten Wunsch des Kunden aufzuzeichnen, bereits mehr als jede vierte Mitgliedsbank das Angebot der telefonischen Kontaktaufnahme komplett eingestellt habe. Banken und Sparkassen stellen einmütig und nachvollziehbar fest, der von ihnen durchaus als Notwendigkeit anerkannte bestmögliche Verbraucherschutz verkehre sich in der Praxis in den Schutz der Verbraucher vor Beratung. Es gebe nur Verlierer.

Der Handlungsbedarf ist also evident, aber sicher nicht im Sinne der Absicht der EU-Kommission, die Mifid dahingehend zu erweitern, dass Banken und Sparkassen ihre Kunden künftig aktiv auf Anlagemöglichkeiten in nachhaltige Produkte hinweisen müssen - ohne dass auch nur entfernt klar ist, welche Investments das Prädikat "nachhaltig" verdienen. Ein Lob gebührt derweil dem Bundesfinanzministerium, das im Januar in Sachen Mifid eine bis zum 15. März laufende öffentliche Konsultation zu Erfahrungen und möglichem Änderungsbedarf gestartet hat.

Vor Hoffnung auf schnelle Abhilfe sei indes gewarnt: Die kann nur auf europäischer Ebene geschaffen werden. Und diesbezüglich nennt Berlin schon mal den März als einen möglichen Termin - März 2020. Bis dahin wird wohl noch vielen Banken und Bankkunden die Lust auf Wertpapiere vergangen sein.

Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Bernd Wittkowski

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