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Strafrechtliche Verfolgung von "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" in der Bundesrepublik Deutschland

Archivmeldung vom 02.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Unsere Justizministerin, Frau Dr. Barley (SPD), hat - was völkerrechtlich eigentlich selbstverständlich ist - im heute-journal des ZDF am 13.04.2019, 21:49 Uhr verkündet, dass hier in der Bundesrepublik Deutschland „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verfolgt würden.[1]) Dabei ist der Eindruck entstanden, dass sie, die verantwortliche Justizministerin, so richtig stolz darauf ist.

Zur Erläuterung: „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gehören – wie Völkermord – zu den schlimmsten Menschenrechtsverbrechen, die ausnahmslos und ohne zeitliche Begrenzung wieder gut zu machen sind. Wieder gut zu machen bedeutet: Es ist der Zustand wiederherzustellen, wie er vor dem Verbrechen bestanden hat. Das ist eine Forderung, die realisieren ist und die in ihrer Gewichtigkeit - weil zum „Zwingenden Völkerrecht“ gehörig - die „normalen“ Gesetze eines jeden Staates „übertrumpft“. Dazu gehört - ganz wesentlich - auch die strafrechtliche Verfolgung der Täter.

Ein Merkmal des gegenüber uns Vertriebenen begangenen Verbrechens besteht z.B. darin, dass wir ohne individuelle Schuld, allein wegen unserer Zugehörigkeit zur deutschen Bevölkerung fortgejagt wurden. Dieses Verbrechen kann auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass andere Deutsche irgendwo anders ebenfalls gleichgeartete Verbrechen begangen haben. Ausführende im Fall unserer Vertreibung waren Milizen, die unter polnischem Kommando standen.

Ich habe die Ministerin – warum sollte ich das nicht – beim Wort genommen und ihr am Folgetag (14.04.2019) das an meiner Familie verübte „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ angezeigt, das im Zuge der Vertreibung nach Ende des 2. Weltkrieges an meiner Familie und mir begangen worden ist. Das war nicht nur ein Menschenrechtsverbrechen in den Augen der Völkerrechtler, nein, auch konkret gegenüber meiner Familie, in der zwei meiner Kusinen (kleine Mädchen) verhungert sind.

Nach unserer Vertreibung mit vorgehaltener Waffe wurde unser Bauernhof in Morrn, Kreis Landsberg an der Warthe, einer polnischen Familie zur Nutzung übergeben.

Als Anlage füge ich Fotos bei, die zeigen, wie mein Anwesen Anfang der 1991 ausgesehen hat (die dazu gehörenden 40 Hektar Land können fotografisch nicht gezeigt werden).

Nun: Was hat die für das Rechtswesen der Bundesrepublik Deutschland verantwortliche Justizministerin bis zum heutigen Tag (01.05.2019 – Tag der Arbeit) mit meiner Anzeige getan? Sie werden es erraten: Nichts. Kein Satz, kein Wort zur Erklärung, warum in diesem Fall eine selektive Rechtsverfolgung notwendig ist. Warum sie das eine „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verfolgen lässt, das andere aber nicht. Eine solche Politikerin schickt die SPD nun nach Brüssel.

· Herzlichen Glückwunsch Dir, SPD, zu Deiner Personalauswahl!

· Herzlichen Glückwunsch Dir, EU. Solche Leute werden Deinen Ruf so richtig aufpolieren!

Dann braucht die EU nur noch einen fähigen Kopf an der Spitze als Stratege mit Rückgrat, der geltendes Recht in Europa durchsetzt. Heißt er Weber? Heißt er Merkel?

Nochmals Glückwunsch Dir, EU! Du bist auf gutem Weg: Ins Nichts! Vgl. auch (https://deutsch.rt.com/kurzclips/86124-eu-ist-krank-und-stirbt/)

Quelle: Leserkommentar / offener Brief  Karin Zimmermann

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