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WAZ: Neues Erbrecht geplant: Mit Grenzen

Archivmeldung vom 17.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Beim Erben gibt es zwei Seiten: den, der etwas zu vererben hat, und die, die gerne etwas bekommen wollen. Es ist schön, wenn es dabei halbwegs gerecht zugeht und dabei hilft das Erbrecht.

Es ist nun verständlich, dass der Erblasser gerne selber stärker bestimmen will, wer was bekommt, und ob einer vielleicht sogar überhaupt nichts erhält, weil er sich schon immer daneben benommen hat.
Hier muss es aber weiterhin Grenzen geben, und die will die Reform der Bundesjustizministerin auch nicht völlig einreißen, zum Beispiel zugunsten der Ehefrau, die sich nach Jahrzehnten Ehe plötzlich im Testament von der Geliebten des Ehemannes verdrängt sieht. Nötig ist eine Anpassung des Erbrechts vor allem deshalb, weil neben die klassische Familie zunehmend gestückelte Familien treten aus mehreren Ehen oder Lebensabschnittspartnerschaften.
Sinnvoll ist auch die Besserstellung von Angehörigen, die den Erblasser über längere Zeit gepflegt haben und dafür oft leer ausgehen. Noch besser freilich als selbst ein modernes Erbrecht ist ein Erbvertrag mit allen Beteiligten, der vor Streit schützt.

Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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