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WAZ: Anerkennung Schwerbehinderter - Ungleichbehandlung

Archivmeldung vom 18.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln, diese goldene Regel für Gerechtigkeit ist in NRW bei der Anerkennung von Schwerbehinderungen anscheinend außer Kraft gesetzt. Die offensichtliche Ungleichbehandlung trägt skandalöse Züge, wenn der Wohnort über den amtlich festgelegten Grad einer Beeinträchtigung mitentscheidet. Und damit über die Gewährung abfedernder Sozialleistungen.

Somit ist eingetreten, was vor der 2008 in Kraft getretenen Verwaltungsreform in NRW zu befürchten war. Die willkürliche Abschaffung des Landesversorgungsamts und seiner Zweigstellen hat selbst Willkür und Ungerechtigkeiten zur Folge. Die Entwicklung in NRW ist kein Einzelfall, siehe Baden-Württemberg. So sehen Reformen aus, die nicht nur sieben Millionen Schwerbehinderten in Deutschland die Lust auf den Staat nehmen. Als wäre dies nicht schon genug, häufen sich die Klagen über die bürokratische Praxis in den mit Schwerbehinderten-Anträgen befassten Stadtämtern: schleppende Verfahren, Urteile nur nach Aktenlage und insgesamt eine Atmosphäre, in der sich Bürger zu Bittstellern degradiert fühlen. Manche Beamte bestätigen hinter vorgehaltener Hand, dass sie dazu angehalten sind, abschreckend zu wirken. Gerechtigkeit folgt anderen Regeln.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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