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BERLINER MORGENPOST: Das Risiko für die Gesellschaft minimieren

Archivmeldung vom 10.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wir leben in einer Risikogesellschaft. Denn die Freiheit, die wir zu Recht fordern, birgt immer auch Risiken. Zum Rechtsstaat gehört deshalb auch, dass wir das Problem akzeptieren müssen, dass ein Mörder, der seine Strafe verbüßt hat, wieder auf freien Fuß kommt und eventuell rückfällig wird. Die Gesellschaft gibt durch die Resozialisierung ihr Möglichstes, um die Wahrscheinlichkeit eines kriminellen Rückfalls zu verringern. Auszuschließen ist er natürlich nicht.

Was ist aber, wenn ein Krimineller als so gefährlich eingestuft wird, dass er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder ein schweres Verbrechen begeht? Der Rechtsstaat hatte darauf bisher die Antwort der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Selbst wenn die Richter also in ihrem Urteil nicht zu der Auffassung gekommen waren - oder es schlicht vergessen hatten -, eine Sicherheitsüberprüfung anzuordnen, konnte ein gefährlicher Mensch nach Verbüßung seiner Haftstrafe weiter eingesperrt bleiben. Dieses Prinzip der Sicherungsverwahrung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aufgehoben. Natürlich ist es schwierig, jemanden nur aufgrund einer Prognose eingesperrt zu lassen. Denn obwohl sich die wissenschaftlichen Gutachter alle Mühe geben, bleibt eine Vorhersage immer unscharf. Aber an dieser Stelle sei ein Vergleich erlaubt: Auch in der Psychiatrie werden gefährliche Menschen hinter hohen Mauern eingesperrt. Auch hier geht es um Prognosen, ob jemand rückfällig werden kann. Sicherlich handelt es sich hier um kranke Menschen. Aber auch in diesen Fällen wird der Schutz der Gesellschaft abgewogen gegen die Freiheit des potenziellen Täters. Nun drohen allein in Berlin sieben Mörder und Vergewaltiger freizukommen. Justiz und Polizei bemühen sich, ein engmaschiges Kontrollnetz zu spannen. Mit Überwachung durch Zivilbeamte, mit Meldepflichten und Verboten, bestimmte Orte, wie Kinderspielplätze, zu besuchen. Doch kein Netz kann so eng geknüpft sein wie die Sicherheit, die ein Gefängnis bietet. Zudem stellen sich rein praktische Fragen. Wie lange und mit welchem Aufwand kann man einen Kriminellen mit hoher Rückfallwahrscheinlichkeit überwachen? Ein Jahr, zwei Jahre, drei Jahre? Bis ins Renteneintrittsalter? Die Überlegungen, die jetzt angestellt werden, müssen als Ausgangspunkt den Schutz der Gesellschaft haben. Das ist eben nur durch eine Entscheidung gegen die totale Freiheit des einzelnen Schwerverbrechers zu erreichen, die eingesperrt bleiben müssen. Um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aber Rechnung zu tragen, sollten sie innerhalb der hohen Mauern eine große Freiheit genießen. Psychiater sollten sich um sie kümmern, und regelmäßig sollten Prognosen über ihre Entwicklung und eine weitere Sicherungsverwahrung entscheiden. Wir leben in einer Risikogesellschaft, aber wir müssen diese Risiken minimieren. 

Quelle: BERLINER MORGENPOST

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