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Allg. Zeitung Mainz: Unsäglich Kommentar zum Löschen im Internet

Archivmeldung vom 06.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint". Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will mit dem gesetzlich sanktionierten Löschen von Inhalten den ausufernden Hass in sozialen Netzwerken eindämmen. Beleidigungen oder Volksverhetzung sind kein Ausdruck von Meinungsfreiheit und sollen deshalb binnen kurzer Zeit gelöscht werden.

Klingt gut, so einfach ist es aber nicht. Denn in der Realität sind die Grenzen fließend. Was der eine als Beleidigung empfindet, ist für den anderen keine Aufregung wert. Der Konstruktionsfehler des Maas-Gesetzes ist die Verlagerung der Kompetenzen auf private Unternehmen. Es ist verfassungsrechtlich bedenklich, dass US-Konzerne wie Twitter oder Facebook praktisch als private Medienwächter darüber entscheiden, was der Nutzer zu sehen und zu lesen bekommt. Potenziert wird das Problem dadurch, dass den Internetplattformen hohe Geldstrafen angedroht werden.

Um auf Nummer sicher zu gehen, werden sie die Meinungsfreiheit möglichst restriktiv auslegen. Private Netzwerke können aber weder rechtlich noch faktisch ein Gerichtsverfahren ersetzen, lautet zurecht die Kritik des Verlegerverbandes. Umso ärgerlicher ist es, dass bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes vor den Zensur-Folgen gewarnt wurde, die nun in den wenigen Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes bereits eingetreten sind. Eine gute Intention reicht nicht aus, um ein schlechtes Gesetz zu rechtfertigen. Die nächste Bundesregierung sollte das unsägliche Werk möglichst schnell einkassieren.

Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz (ots) von Karl Schlieker

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