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Lausitzer Rundschau: zu: Bundesverfassungsgericht bestätigt Sportwettenmonopol

Archivmeldung vom 29.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern offiziell das staatliche Monopol auf Sportwetten bestätigt. Doch von Monopol kann nicht die Rede sein. Denn neben dem staatlichen Anbieter Oddset gibt es Firmen wie betandwin, die sich noch vor der Wiedervereinigung Lizenzen nach DDR-Recht sichern konnten und mit dem sehr profitablen Sportwettengeschäft Millionen verdienen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch die Monopolstellung - die keine ist - die Spielsucht bekämpft und eingedämmt werde. Doch das ist mehr als scheinheilig. Heutzutage hat jeder die Möglichkeit, im Internet oder telefonisch Wetten abzugeben, betandwin wirbt unentwegt dafür. Das Urteil schützt nicht vor Spielsucht, es schützt lediglich vor Wettbewerb und fairen Quoten. Um der Sucht vorzubeugen sind umfangreiche Prävention, ein generelles Werbeverbot sowie die Begrenzung von Einsätzen und Gewinnen nötig.

Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau

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