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RNZ: Per Nachnahme

Archivmeldung vom 23.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Zweck heiligt zwar nicht die Mittel. Aber im Falle des Ankaufs von Steuer-CDs sorgt er dafür, dass die Straftäter per Nachnahme doch noch ihre Steuerschuld bezahlen. Insofern sorgt der Handel mit den Datendieben für ein Stück Gerechtigkeit. Datenschützer argumentieren ja, weil die Schweizer oder liechtensteinischen Banker gegen deutsche Gesetze verstießen, sei es rechtens, die Diebe zu belohnen, die den Betrug nun belegen.

Das ist - mit Verlaub - reichlich konstruiert. Es bleibt immer ein Geschmäckle, wenn der Staat mit Verbrechern gemeinsame Sache macht - auch im Fall einer Kronzeugenregelung. Betrachtet man den Kuhhandel mit den Namen von Steuerhinterziehern jedoch unter dem Aspekt des Gemeinwohls, sieht die Sache völlig anders aus. Zum einen entfaltet der Ankauf von Steuer-CDs enormen Abschreckungscharakter. Die Zahl der Selbstanzeigen geht sofort in die Höhe. Zum anderen holt sich der Staat sehr viel Geld, das ihm zuvor entzogen worden war, zurück. Gegen beides ist nichts zu sagen. Und deshalb wundert man sich, mit welcher Vehemenz die FDP den Ankauf von Steuerdaten-CDs bekämpft. Rechtliche Prinzipientreue? Jedenfalls hatten die Liberalen beim Thema Steuern in den letzten Monaten keine glückliche Hand.

Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung

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