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Neue Westfälische (Bielefeld): Reform des Vormundschaftsrechts

Archivmeldung vom 09.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Tausende von Kindern, die in Deutschland unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, kennen ihre gesetzlichen Vertreter nicht persönlich. Das ist ein Skandal, über den lange geschwiegen wurde. Erst spektakuläre Verbrechen, wie der gewaltsame Tod des kleinen Kevin, haben ihn publik gemacht.

Ein Amtsvormund darf ein ihm anvertrautes Kind nicht nur als Akte führen! Regelmäßige direkte Kontakte und Einblicke in dessen Lebensumfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. Doch wie soll sich ein Vormund um 200 Kinder und Jugendliche gleichzeitig kümmern? Das ist unmöglich. Deshalb ist die von der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ins Auge gefasste Reform des Vormundschaftsrechts ein richtiger, wichtiger und längst überfälliger Schritt. Die Zahl der Vormundschaften pro Person muss begrenzt und ein persönlicher Kontakt zum Mündel vorgeschrieben werden. Doch das bedeutet auch, dass die Ministerin dafür Sorge tragen muss, dass finanzielle Mittel in Millionenhöhe fließen. Denn zum Nulltarif ist dieser verbesserte Kinderschutz nicht zu haben. Er wird aber kaum dadurch zu erreichen sein, dass in Zukunft die Familiengerichte die Jugendämter überwachen. Erstens führte dies zu sinnloser Bürokratie. Zweitens würde man ein Klima des Misstrauens zwischen zwei Institutionen schaffen, die beim Kinderschutz eigentlich vertrauensvoll zusammenarbeiten sollten.

Quelle: Neue Westfälische

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