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Westfalen-Blatt zu Abschiebungen

Archivmeldung vom 28.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Der Rechtsstaat macht sich zum Hampelmann, wenn Gesetze de facto nicht mehr angewendet werden können. Da nutzt das NRW-Innenministerium, das im Fall Anis Amri schwer gescholten wurde, eine bisher kaum beachtete Vorschrift im Aufenthaltsgesetz, um einen mutmaßlichen türkischen Gefährder aus Altenbeken in sein Heimatland abzuschieben.

Das von dem Türken angerufene Bundesverwaltungsgericht gibt dem Innenministerium Recht und erlaubt die Abschiebung - aber nur, wenn die türkische Regierung zusichert, dass deutsche Diplomaten den Mann jederzeit in türkischer Haft besuchen und seine Haftbedingungen kontrollieren dürfen. Ein völlig weltfremder Beschluss der Leipziger Richter. Die Türkei lässt ja nicht einmal deutsche Diplomaten zu allen derzeit inhaftierten Deutsch-Türken. Warum soll sie Deutschland da Zusicherungen im Fall eines türkischen Staatsbürgers machen? Natürlich weiß das Gericht selbst, wie wirklichkeitsfremd seine Forderung ist. Es sind solche Entscheidungen, die den juristischen Laien gelegentlich am Funktionieren des Rechtsstaats zweifeln lassen.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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