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Westfalenpost: Fremde Länder Fall Rahman wirft Grundsatzfragen auf

Archivmeldung vom 24.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Man kann wohl davon ausgehen, dass Abdul Rahman nicht sterben muss, weil er Christ geworden ist. In Afghanistan wird man einen Weg finden, nicht die ganze westlich orientierte Welt gegen sich aufzubringen. Mehr oder weniger energische Einmischungen von Kanzlerin Merkel und US-Außenministerin Rice sollten die lebenserhaltende Wirkung nicht verfehlen.

Käme es doch zu einem Hinrichtungsurteil, wäre es an Präsident Karsai, mit einer Verweigerung seiner Unterschrift die Vollstreckung zu verhindern. Möglicherweise ist die Attestierung einer angeblichen Unzurechnungsfähigkeit für Abdul Rahmann der sicherste Schutz vor dem Henker. Doch ändert die erhoffte gute Lösung nichts am Bestehen des grundsätzlichen Problems: Ein Land, in dem die Scharia das Maß der Rechtsdinge vorgibt, hat nichts gemein mit unseren Vorstellungen von Menschenrechten.
Sage niemand von den politisch Verantwortlichen, dass er über die Gesetzeslage im tief religiös geprägten Afghanistan nichts gewusst habe. Sagen sollte man aber, dass dieser Bundeswehr-Einsatzort der deutschen Gesellschaft völlig fremd ist. Welche Freiheit verteidigen sie da? Das Recht, Frauen als Menschen dritter Klasse zu behandeln? Die Freiheit, Andersdenkende zu verfolgen?
Sofort mit dem Abzug der Soldaten zu drohen, falls deutsche Forderungen nicht erfüllt werden, ist falsch. Aber wir - vor allem die "entsendenden" Politiker - müssen uns ganz klar darüber sein, was wir in solchen Ländern zu suchen haben. Das betrifft nicht nur Afghanistan. Es droht der Einsatz im Kongo, wo Recht und Gesetz Fremdworte sind.

Quelle: Pressemitteilung Westfalenpost

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