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Lausitzer Rundschau: Schluss mit der Schnüffelei

Archivmeldung vom 11.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wenn sich Bürger-Initiativen und Vereine gegen Rassismus, Rechtsextremismus oder Antisemitismus engagieren, dann sollte eigentlich klar sein, dass sie damit einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur im Land leisten. Nicht so für die Bundesregierung. Wer für diese oft auch gefahrvolle Arbeit finanzielle Unterstützung vom Staat erhält, muss ein Bekenntnis zum Grundgesetz ablegen. So verlangt es eine seit Jahresbeginn geltende "Extremismus-Klausel".

Dass die Gewährung von Bundesmitteln an Auflagen gebunden sein muss, versteht sich von selbst. Aber dafür gab es schon immer allgemeine Richtlinien. Umso merkwürdiger klingt es, wenn ausgerechnet Demokratie-Initiativen eine Extra-Erklärung zur Verfassungstreue abgeben müssen. Doch damit nicht genug. Auch ihre potenziellen Projektpartner sollen sie daraufhin überprüfen. Der Volksmund kennt dafür ein Schimpfwort: Gesinnungsschnüffelei. Wenn bestimmte Menschen ein Problem für die freiheitlich demokratische Grundordnung darstellen, dann müssen sich die Beamten vom Verfassungsschutz darum kümmern. Aber nicht Otto-Normal-Bürger, der schon mangels hinreichender Kriterien kaum in der Lage ist, verlässliche Einschätzungen darüber abzugeben. Wer fremdenfeindlich ist, muss deshalb noch lange kein Rechtsextremist sein. Und ein Demokratieverächter ist auch nicht automatisch ein Linksradikaler. Die Regierung täte gut daran, ihre Schnüffelklausel zu streichen. Bevor es womöglich Gerichte verlangen, weil sich der Passus nicht mit dem Verfassungsgut der Meinungsfreiheit verträgt. 

Quelle: Lausitzer Rundschau

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