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Neues Deutschland: zum Urteil über die Wahl in Schleswig-Holstein

Archivmeldung vom 31.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es ist ja so eine Sache mit der Juristerei: Was ein gesundes Rechtsempfinden logisch findet, muss sich längst nicht mit dem decken, was Richter aus den Gesetzen herausholen. So ist es auch mit dem Urteil von Schleswig-Holsteins Verfassungsrichtern über die Minder-Mehrheitsregierung des Peter Harry Carstensen in Kiel: Einerseits kassiert das Gericht das Gesetz, das Schwarz-Gelb an die Macht gehievt hat. Andererseits aber soll nun ausgerechnet diese verfassungswidrig entstandene Mehrheit ein verfassungskonformes Wahlgesetz formulieren.

Die Richter in Schleswig, deren Mehrheit auf Vorschlag der CDU  ins Amt gelangt ist, demonstrieren: Wer »A« sagt, muss deshalb noch längst nicht beim »B« ankommen. Diesen Einwand mag man für spitzfindig halten. Wirklich ärgerlich ist aber, dass eine Regierung, die nie die tatsächlichen Mehrheiten abbildete, nun noch für zwei Jahre freie Bahn hat. Das Streichen bei der Bildung, die Ausblutung der Kommunen, das Sparkassengesetz, das den öffentlichen Finanzsektor ausgerechnet jetzt aushöhlt: All das ist nunmehr legitim. Zum Glück ist wenigstens die Uni-Schließung in Lübeck vom Tisch, wenn auch ohne Zutun der Koalitionäre. Es ist also offen, ob das Schleswiger Urteil die Carstensen-Regierung geschwächt hat - oder sie sogar stärker macht. Da die Verhältnisse im Parlament vorerst zementiert sind, bleibt der Opposition bis auf Weiteres nur eins: die Antwort auf der Straße zu geben.

Quelle: Neues Deutschland

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