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WAZ: Currywurst mit Juristen-Phantasie

Archivmeldung vom 25.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer auf einer Party die meisten Lacher auf seiner Seite haben will, muss nur ein paar Beispiele aus dem deutschen Steuerrecht in die Runde werfen. Gern zitiert ist der Esel, der 19 Prozent Mehrwertsteuer kostet. Im Gegensatz zum fast baugleichen Maultier, auf das nur sieben Prozent Steuern fällig werden. Die zwei Welten bei der Umsatz- und Mehrwertsteuer wollten Generationen von Politikern längst vereinen. Sie sind aber immer wieder an mächtigen Lobbyisten gescheitert oder von ihnen beflügelt worden.

Zuletzt führten sie noch der Bundesregierung die Hand, als Hotelübernachtungen für Geschäftsleute der ermäßigte Steuersatz gewährt wurde. Das Frühstück wird aber weiter mit 19 Prozent besteuert. Leidtragende dieses Tohuwabohus sind auch Imbissbuden-Betreiber, denen das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs auch nicht wirklich Klarheit bringt: Sieben Prozent Umsatzsteuer auf die Currywurst im Stehen, 19 Prozent beim Essen im Sitzen - die höchsten Finanzrichter manifestieren den steuerpolitischen Irrsinn und überbieten die Politik noch in ihrer Phantasie: Wenn die Sitzbank an der Pommesbude dem Nachbarn gehört, langt Vater Staat nur mit dem niedrigen Steuersatz zu. Da will man doch fast schon darauf wetten, dass sich ab sofort unter den Imbiss-Betrieben ein gegenseitiger Sitzbank-Verleih bildet.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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