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Die italienische Regierung möge aufwachen und Deutschland und Norwegen vor Gericht stellen

Archivmeldung vom 12.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Der folgende Kommentar wurde vom Konteradmiral und ehemaligen Befehlshaber von Zerstörern und Fregatten, Nicola De Felice geschrieben: "Das Schiff Sea Watch 3 der gleichnamigen NGO der umstrittenen Carola Rackete schifft eben in Trapani 257 illegale Einwanderer aus, die die Menschenhändler für ihren Transport an Bord des deutschen Schiffes bezahlt haben. Weitere 549 Illegale werden in Pozzallo von dem norwegischen Schiff Ocean Viking ausgeschifft."

De Felice weiter: "Der Flaggenstaat der Sea Watch 3 ist Deutschland, das diesem Schiff durch die Vergabe seiner Flagge seine Staatsangehörigkeit und seinen Rechtsstatus verliehen hat. Die Staatsangehörigkeit impliziert die Unterwerfung des Schiffes und seiner Besatzung unter die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland. In der Praxis ist die Sea Watch 3 deutsches Hoheitsgebiet, so wie die Decks der Ocean Viking norwegisches Hoheitsgebiet sind.

Bekanntlich legt die Dublin-Verordnung der Europäischen Union die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats fest, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. In Artikel 13 heißt es insbesondere, dass der betreffende Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, wenn ein Migrant die Grenze eines Mitgliedstaats auf dem Land‑, See- oder Luftweg illegal überschritten hat und aus einem Drittland kommt. Daraus folgt, dass Deutschland für die illegalen Migranten auf der Sea Watch 3 ebenso verantwortlich ist wie Norwegen für die Migranten an Bord der Ocean Viking.

Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969 erkennt die Bedeutung von Verträgen als Quelle des Völkerrechts und als Mittel zur Entwicklung der friedlichen Zusammenarbeit zwischen den Nationen an und stellt fest, dass der Grundsatz „pacta sunt servanda“ allgemein anerkannt ist, und ermöglicht die Beilegung von Vertragsstreitigkeiten mit friedlichen Mitteln und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts. Es ist daher an der Zeit, dass die italienische Regierung den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bringt, indem sie die deutsche und die norwegische Regierung wegen der fortgesetzten rechtswidrigen Aktivitäten der Schiffe Sea Watch 3 und Ocean Viking anklagt und entschlossen die Verstöße Deutschlands und Norwegens gegen die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens aufzeigt, die nicht mit dem Dublin-Vertrag der EU vereinbar sind.

Diese Maßnahme muss sofort ergriffen werden, parallel zur Abberufung der italienischen Botschafter aus Berlin und Oslo, wobei auch der deutsche und der norwegische Botschafter in Italien einbestellt werden müssen, um die Einhaltung der Dublin-Verordnung zu erzwingen oder das Einholen der Flagge auf diesen Schiffen zu verlangen. Dies ist keine formale, sondern eine inhaltliche Forderung, denn ohne Flagge können diese Schiffe nicht fahren, da sie sonst von der Marine eines anderen Landes beschlagnahmt und ihre Besatzung festgenommen werden könnte.

Die italienische Regierung hat jedes Recht, auf der Grundlage des internationalen Rechts zu verlangen, dass illegale Migranten direkt nach Deutschland und Norwegen gebracht werden. Italien muss wieder als souveräner Rechtsstaat respektiert werden. Es ist unverständlich, dass dies noch nicht gelungen ist, immer vorausgesetzt, man verfügt über die Eigenschaften oder die Voraussetzungen, um von anderen Staaten respektiert zu werden, die ansonsten stets ihre eigenen nationalen Interessen verfolgen.

Herr Außenminister, wenn Sie da sind, werden Sie bitte tätig!"

Quelle: Unser Mitteleuropa von Nicola De Felice

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