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Lausitzer gehen immer öfter gegen Hartz-IV-Bescheide vor

Archivmeldung vom 27.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Pegel der Hartz-IV-Verfahren in den Sozialgerichten Cottbus und Dresden steigt weiter. Die Klageflut hält an. Am häufigsten schlagen die Wellen hoch, wenn es darum geht, ob Kosten für Unterkunft oder Heizung angemessen sind.

Auch die Themen, ob Aufwendungen für Trainings oder Kurse erstattet werden, ob ein Arbeitsangebot zumutbar ist oder nicht, ein Geldgeschenk Einkommen oder Vermögen ist, gehören zu Streitfragen, bei denen Sozialgerichte ins Boot geholt werden, um die Wogen zu glätten. Manchmal geht es dabei um 30 Euro. Manchmal auch um die nackte Existenz. Dass sie diesen Weg gehen und die Hemmschwelle Gericht überwinden, spricht einerseits für die Mündigkeit der Bürger und dafür, dass sie längst nicht mehr alles kritiklos hinnehmen, was ihnen vorgesetzt wird. Andererseits werden hier oft Stellvertreterschlachten ausgetragen, die vom Grundsatz her auf die politische Ebene gehören. Und es wird in den Gerichtssälen noch eines deutlich: Nicht nur das Gesetz selbst hat aus politischer wie aus juristischer Sicht seine Macken und provoziert mit einer Vielzahl von Ermessensparagrafen geradezu den Streit. Manchmal treiben auch mangelnde Beratung in den Behörden, fehlende Transparenz, unsensible Ansprache und ein Ton in Wort und Schrift, der als ruppig, verletzend oder demütigend empfunden wird, Betroffene geradewegs zum Sozialgericht. Dann wird aus dem nüchternen guten Recht, gegen einen Behördenentscheid gerichtlich vorzugehen, eine Klage für den Erhalt der eigenen Würde.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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