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Über das neue Böhmermann-Urteil im "Weser-Kurier" (Bremen)

Archivmeldung vom 11.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Ziegenf... und kein Ende: Nun läuft die Auseinandersetzung Erdogan/Böhmermann noch eine weitere Runde. Geht es wirklich noch um höchste Güter wie Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte, Freiheit der Meinung und der Kunst? Nähmen diese Werte Schaden, wenn man das Urteil einfach akzeptieren würde und auf eine weitere Veröffentlichung der obszönsten Passagen von Böhmermanns Versen verzichten müsste? Würde so ein orientalischer Machthaber, der sich zunehmend wie ein Despot verhält, von deutschen Richtern aufgewertet?

Böhmermanns Anwalt und der Deutsche Journalistenverband erwecken den Eindruck, als drohe nun die Satire im finsteren Kerker der Zensur zu verschmachten. Dabei ist der strafrechtliche Teil der Auseinandersetzung längst beendet, zugunsten Böhmermanns: Das Verfahren wurde eingestellt. Und Erdogan hat sich auch zivilrechtlich nicht durchgesetzt: Das von ihm geforderte Totalverbot des Schmähgedichts wurde abgelehnt.

Gerade Journalisten sollten nicht nach schrankenloser Meinungsfreiheit rufen: Wie will man künftig gegen Schlammschlachten in Wahlkämpfen anschreiben oder gegen die Verbreitung von Hass und Lügen bei Facebook? Es reicht doch völlig, wenn man ein Staatsoberhaupt weiterhin "sackdoof, feige und verklemmt" nennen darf - man muss ihm nicht noch Sex mit Kindern und Tieren unterstellen.

Selbst  in Reimform wird das nicht zum schützenswerten Kunstwerk. Böhmermanns bleibendes Verdienst betrifft ironischerweise das Strafrecht: Majestätsbeleidigung ist in Deutschland dank seiner Provokation ab 2018 endlich Geschichte.

Quelle: Weser-Kurier (ots) von Joerg Helge Wagner

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