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NRZ: Gleichheit als oberstes Prinzip

Archivmeldung vom 02.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Männer und Frauen sind gleich zu behandeln, eine Diskriminierung darf es nicht geben. Für den Europäischen Gerichtshof ist das oberstes Prinzip. Man kann sich dem anschließen. Ob sich die von höchster Stelle verordnete Gleichmacherei aber für die Gesamtheit der Versicherten positiv auswirkt oder nicht, das ist eine ganz andere Frage.

Künftig werden also Männer über höhere Krankenversicherungstarife das "Risiko" von Schwangerschaften der weiblichen Versicherten mittragen. Umgekehrt müssen Frauen über steigende Tarife in der Kfz-Versicherung ausgleichen, dass Männer mehr Unfälle bauen. Ob das gerecht ist oder nicht, muss jeder selbst entscheiden.

Natürlich klagt die Versicherungsbranche jetzt erst einmal vernehmlich über die Folgen des Urteils. Denn sie muss sich von über Jahrzehnte verfeinerten Gepflogenheiten und manch lieb gewordener Statistik verabschieden. Unisex-Tarife machen erst einmal viel Arbeit.

In Wahrheit ist das Bedrohungspotenzial für die Versicherungsnehmer aber viel größer als für die Anbieter. Unterm Strich werden sie schon ihren Schnitt machen. Kaum eine Branche ist so einfallsreich bei der Entwicklung neuer Kriterien wie die der Assekuranzen bei der Prämienfindung.

Solche Phasen der Verunsicherung lassen sich gleich bei einem ganzen Strauß von Produkten prima nutzen, um Verbrauchern den Wechsel schmackhaft zu machen. Hart umkämpfte Märkte wie dieser warten nur auf solche Gelegenheiten. Mancher Makler mag sich schon die Hände reiben. Am Ende könnten alle draufzahlen - Männer und Frauen.

Quelle: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung

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