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Neue Westfälische (Bielefeld): Befristete Arbeitsverträge Skandal nicht zu erkennen

Archivmeldung vom 07.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Aus Sicht der Beschäftigten sind befristete Arbeitsverträge meist keine schöne Sache. Auch wenn Aufgabe, Bezahlung und Arbeitszeit stimmen, gibt es einen Haken: die Unsicherheit. Nach zwei Jahren kommt dann wieder mal der Punkt, an dem man sich fragt: Geht es weiter oder muss ich mich komplett umstellen, womöglich umziehen?

Solche Hängepartien nerven und rauben Lebenskraft. Die Befristung von Arbeitsverträgen liegt meist im Interesse der Unternehmen. Sie können dadurch leichter Arbeitskosten wegdrücken, wenn es zu betriebswirtschaftlichen Problemen kommt, und die Belegschaft erneuern, falls andere Qualifikationen gebraucht werden. Das kommt Berufseinsteigern entgegen, die ohne diesen Drehtür-Effekt weniger Chancen hätten.

Insgesamt sind die Möglichkeiten der Befristung hierzulande aber schon recht ausgeprägt. Laut Gesetz dürfen Arbeitsverträge bei Neueinstellung ohne Grund bis zu zwei Jahre limitiert werden. In dieser Zeit können die Betriebe sie drei Mal verlängern. Gibt es einen entsprechenden Tarifvertrag, ist eine sogenannte sachgrundlose Befristung sogar bis zu sechs Jahren zulässig. Zu ideologischen Debatten taugt die Befristungsfrage aber nicht. Viele Hiobsbotschaften über die Verbreitung prekärer, unsicherer Beschäftigungsverhältnisse sind im Umlauf. Währenddessen ist der Anteil der befristeten Stellen an der gesamten Beschäftigung jedoch nicht angestiegen. Seit zehn Jahren liegt er mehr oder weniger unverändert bei knapp neun Prozent. Ein gesellschaftlicher Skandal ist das nicht.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots) von Hannes Koch

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