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WAZ: Prozesse um technische Fehler

Archivmeldung vom 19.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Suche nach einem Schuldigen, der Ruf nach der Bestrafung der Verantwortlichen: Fast ist es ein Reflex nach jedem größeren technischen Fehler, dem Menschen zum Opfer fallen und nach jedem Beriebsunglück, das Tote fordert.

In unserer hoch technisierten Welt sind wir nicht bereit, gewaltige und weniger gewaltige Schäden als vom Schicksal bestimmt hinzunehmen. Und das ist oft richtig, denn nur so werden Verantwortliche an ihre Pflicht erinnert, nur so ist es möglich, dass die Gesellschaft nach festen Regeln lebt. Aber die Urteile um den Halleneinsturz von Bad Reichenhall zeigen ebenso wie das Verfahren um den Brand im Turiner Stahlwerk die Grenzen des Strafrechts auf. Individuelle Schuld muss nicht nur festgestellt werden, sie muss dem Betroffenen auch zum Vorwurf gemacht werden können. Wer arbeitet, macht naturgemäß Fehler. Niemand wird dies in seinem persönlichen Bereich ausschließen können. Ob er dabei auch an das zum Teil schreckliche Ausmaß denken konnte, das sein Versagen verursachen wird, das müssen die Gerichte in mühsamer Arbeit heraus finden.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (von Stefan Wette)

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