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Mitteldeutsche Zeitung: zu Dashcams

Archivmeldung vom 16.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Die vom BGH angedeutete Möglichkeit, dass Dashcams mit sehr kurzen Speicherzeiten legal sein könnten, ist interessant. Doch so lange der BGH keine konkreten Anforderungen nennt, nützt das wenig.

Denn der Trend geht eher in die andere Richtung. Autofahrer sind an langen Speicherzeiten interessiert, vor allem wenn sie ihr Auto über Nacht oder übers Wochenende abstellen und Unfallschäden erst anschließend bemerken können.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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