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Neue Zensurbehörde? Medienaufseher gehen gegen unabhängige Online-Medien vor

Archivmeldung vom 25.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Tilo Gräser schreib den folgenden Kommentar: "Nachdem private Plattformen wie die Google-Tochter YouTube zunehmend Kanäle sperren, die sich kritisch zur Corona-Politik der Regierenden äußern, gehen seit vergangener Woche mit den Landesmedienanstalten nun auch offizielle bundesdeutsche Behörden gegen kritische Medien vor. Dabei werden die Betroffenen unterschiedslos in einen Topf geworfen, der mit den Etiketten „rechts“ und „Verschwörungstheoretiker“ versehen ist."

Gräser weiter: "Die Aktion ist Berichten zufolge unter den Anstalten abgestimmt und kündigte sich bereits mit dem im Herbst 2020 verabschiedeten neuen Medienstaatsvertrag an. Der Vorgang wirft Fragen nach den Hintergründen und Interessen auf, ebenso danach, wie staatsfern die Landesmedienanstalten tatsächlich sind.

Am 16. Februar berichtete der Deutschlandfunk (DLF): „Medien-Aufseher gehen gegen rechte Online-Medien vor“. Demnach werfen die Medienanstalten in Schreiben an 13 Online-Medien diesen vor, gegen journalistische Regeln verstoßen zu haben. Den Betroffenen würden Sanktionen drohen, heißt es. Neben AfD-nahen Medien und Kanälen geriet dem Bericht zufolge auch das reichweitenstarke Online-Portal KenFM ins Visier der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Laut DLF geht es dabei „um den Anfangsverdacht, dass journalistische Grundsätze nicht eingehalten wurden und gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen wurde“.

Die Landesmedienanstalten in Berlin/Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Hamburg/Schleswig-Holstein haben dem Sender zufolge 13 sogenannte Hinweisschreiben an Online-Medien versandt. Dem DLF gegenüber erklärte Tobias Schmid von der Landesanstalt für Medien (LfM) NRW, es gehe nicht um die Frage, „ob uns der Inhalt gefällt oder nicht gefällt“. Es werde dagegen „schwerpunktmäßig“ überprüft, „ob es sozusagen handwerkliche Fehler gibt, Quellen nicht klar gekennzeichnet sind, ob Zitate nicht als solche gekennzeichnet sind, ob Recherchepflichten nicht erfüllt worden sind und ob dadurch möglicherweise ein Eindruck erzeugt wird, der in der öffentlichen Wahrnehmung manipulativ sein kann, ob absichtlich oder versehentlich“...[weiterlesen]

Quelle: KenFM von Tilo Gräser

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