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Neues Deutschland: zum Versammlungsrecht

Archivmeldung vom 27.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

»Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.« So ist das Grundrecht der Versammlungsfreiheit im Grundgesetz fixiert. Polizei und Verwaltungsrichter in Berlin sehen das anders. Sie hinderten 2001 Globalisierungsskeptiker daran, beim G8-Gipfel in Genua gegen Politiker und Konzerne zu protestieren, die dem Profit alles unterordnen.

Und zwar durch Auflagen, sich acht Tage lang täglich bei einer Berliner Polizeiwache zu melden. Begründet wurde das mit einer »Generalklausel« zur Gefahrenabwehr im Polizeigesetz. Nicht nur die unmittelbar Betroffenen sehen darin einen Missbrauch von Polizeirecht, um Grundrechte politisch missliebiger Bürger einzuschränken. Und so landete die Klage des Berliners Fabian K. vorm Bundesverwaltungsgericht. Dessen Richter ließen zwar Kritik an der Rechtsauslegung ihrer Berliner Kollegen erkennen, bestätigten aber deren Urteil im Kern: Meldeauflagen seien ein »angemessenes Mittel, um Versammlungen vor der Teilnahme von Personen zu schützen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als gewaltbereit einzustufen sind«. Durch Staats- oder Verfassungsschutz, oft mit sehr vager, nicht nachprüfbarer Begründung.
Grundrechte ließen sich so beliebig außer Kraft setzen. Dagegen sollten alle, die das können, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Damit der Rechtsstaat nicht eines Tages durch die Politik per Polizeirecht ausgehebelt wird.

Quelle: Pressemitteilung Neues Deutschland

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