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Kommentar der Ostsee-Zeitung (Rostock) zu G8/Sicherheit

Archivmeldung vom 24.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Freiheit zu demonstrieren steht jedem Bürger zu. Bedingung: Er bringt seinen Protest friedlich zum Ausdruck und verletzt nicht die Grundrechte anderer. So steht es in Artikel 8 des Grundgesetzes, kurz GG 8. Der in zwei Wochen beginnende G8-Gipfel in Heiligendamm stellt dieses Grundrecht auf eine Zerreißprobe.

Die Kunst wird darin bestehen, die Balance zu halten und zwar auf beiden Seiten. Weder darf das Recht zu demonstrieren als Persilschein zum Werfen von Pflastersteinen und Brandsätzen missverstanden werden. Noch dürfen Behörden und Ordnungskräfte ihren Sicherheitsauftrag dahingehend missbrauchen, friedliche Demonstranten zu kriminalisieren.
Letzteres geschieht jedoch, wenn Bundesanwaltschaft und Bundesinnenministerium Duftproben von Verdächtigen nehmen, linke Gruppen als terroristische Vereinigungen diffamieren, Globalisierungsgegner verhaften und ihre Wohnungen stundenlang durchsuchen lassen.

Quelle: Pressemitteilung Ostsee-Zeitung

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