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Neues Deutschland: zur Rüge des Europäischen Gerichtshof über Sicherungsverwahrung in Deutschland

Archivmeldung vom 14.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gerade erst war es ruhiger geworden um die Sicherungsverwahrung, nun zwingt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Deutschen erneut, sich mit dem bzw. den gern Verdrängten zu befassen. Er hat eine weitere Möglichkeit, die Sicherungsverwahrung zu verhängen, gerügt. Noch immer sitzen Menschen zu Unrecht im Gefängnis.

Wenn der Staat jemandem die Freiheit entzieht, muss er das direkt im Anschluss an eine Straftat beschließen, nicht irgendwann. Alles andere ist Willkür. Starke Einwände gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung erst am Ende der Haftzeit gab es von Anfang an, möglich war es trotzdem von 2004 bis 2010. In Bayern sogar länger. Das Urteil überrascht nur jene, die es nicht besser verstehen wollten. Denn schon im EGMR-Urteil von 2009 zur rückwirkenden Verlängerung der Sicherungsverwahrung war die Position klar: Es muss einen Kausalzusammenhang zwischen Verurteilung und fortdauerndem Freiheitsentzug geben, hieß es schon damals. Dennoch gab es ewiges Gezerre, bis die nachträgliche Anordnung wirklich weitgehend gestrichen wurde. Die gestrigen Urteile führen erneut vor Augen, dass es sich die Deutschen zu leicht machen, wenn es gilt, zwischen dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit und den Rechten von Straftätern einen Ausgleich zu finden. Erneut gibt es »Altfälle«, die freigelassen werden müssen. Die Diskussion sollte diesmal gelassener geführt werden. Mit Hysterie kommt man nicht weiter.

Quelle: Neues Deutschland

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