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Allg. Zeitung Mainz: Niederträchtig

Archivmeldung vom 27.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Eine Pflegerin und zwei Pflegehelfer haben Schutzbefohlene sadistisch gequält und zwei Morde begangen. Auf entsetzliche Weise wird da der Begriff "Pflege" ins Gegenteil verkehrt. Deshalb dürfte jemand, der so etwas tut, nie wieder mit dem Begriff "Pflege" in einem Atemzug genannt werden. Gerade diese Opfer waren den Tätern besonders hilflos und besonders schutzlos ausgeliefert, umso niederträchtiger sind deren Verbrechen.

Kein Weg führt an der Erkenntnis vorbei, dass es Menschen gibt, die moralisch völlig verwahrlost und verkommen sind. Niemand wird so geboren. Dass er oder sie später so wird, kann die unterschiedlichsten Ursachen haben. Auf der Suche nach Erklärungen für das menschenverachtende Gebaren von Tätern wird vor Gericht nicht selten die Tendenz sichtbar, zu erwägen, ob ihnen verminderte Schuldfähigkeit wegen einer krankhaften seelischen Störung zuzugestehen sei. Aber bedeutet es denn schon eine krankhafte seelische Störung, wenn jemand abgrundtief böse ist?

In Lambrecht verurteilte das Gericht zu "lebenslänglich" und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Konsequenz: Die Verurteilten können nicht schon nach 15 Jahren auf Bewährung freikommen, sondern vermutlich erst nach 18 oder 20 Jahren. Aber auch damit kommen die Täter noch glimpflich davon. Das deutsche Strafrecht hat eine unangemessen milde Sicht auf die Frage, wann ein Mord, also die besonders verwerfliche Tötung von Menschen, gesühnt sei. Ein wichtiger Nebenaspekt des Lambrechter Falls: Gäbe es keinen Pflegenotstand, wäre die Chance größer, frühzeitig tödliche Gefahren in Pflegeeinrichtungen zu entdecken. Auch das muss aufrütteln.

Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz (ots) von Reinhard Breidenbach

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