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Paragraf 218 muss weg - Kommentar von Diana Zinkler zu Paragraf 218

Archivmeldung vom 05.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith

Keine Frau, so viel ist wohl klar, lässt einen Schwangerschaftsabbruch leichtfertig an sich vornehmen. Nichtsdestotrotz erwecken manche Abtreibungsgegner gern mal den Eindruck. Da stellen sie sich vor Frauenarztpraxen, die Abbrüche vornehmen und zeigen Bilder von toten Föten herum: zur Abschreckung. Als ob so ein Bild eine ungewollt Schwangere von einem Abbruch abhalten könnte, und als ob nicht jede Frau, die so einen Eingriff vor sich hat, sich selbst die meisten Gedanken machen würde. Belehrungen und Bedrohungen sind hier jedenfalls unangebracht.

Eine Frau sollte das Recht haben, eine Schwangerschaft abbrechen zu dürfen, wenn sie - und nur sie - dies möchte. In Deutschland steht der Schwangerschaftsabbruch aber grundsätzlich noch immer unter Strafe: nachzulesen unter Paragraf 218 im Strafgesetzbuch. Nur wenn die Schwangere bestimmte Bedingungen erfüllt, bleibt sie straffrei: Zum einen muss sie sich vorher beraten lassen und zwischen Befruchtung und Abbruch dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Doch mit der Verankerung im Strafgesetzbuch wird ein Schwangerschaftsabbruch stigmatisiert und gleichsam jeder und jede, der oder die damit zu tun hat.

Wenn sich jetzt Bundesfamilienministerin Lisa Paus dafür einsetzt, dass Abtreibung erlaubt wird, ist das nur richtig. Das stärkt die Rechte der Frauen in Deutschland. Und es könnte dazu führen, dass es mehr Ärztinnen und Ärzte als bisher gibt, die Abbrüche durchführen, dass somit auch die medizinische Versorgung flächendeckender und besser wird. Denn viele Ärzte schrecken vor allem die Abtreibungsgegner vor der eigenen Praxis ab - nicht die Hilfeleistung, wegen der die Frauen zu ihnen kommen.

Quelle: BERLINER MORGENPOST (ots)

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