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Nur ein erster Schritt

Archivmeldung vom 14.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Am Montag, dem 24. August, wird der Dax endlich Wirecard-frei sein. Denn nach der von der Deutschen Börse beschlossenen Regeländerung werden Aktien insolventer Unternehmen künftig umgehend aus den Indizes der Dax-Familie entfernt werden, was im Fall von Wirecard am 21. August nach Börsenschluss geschehen wird. Die Entscheidung zur beschleunigten Entnahme von Wirecard war unumgänglich.

Denn es war angesichts der Ungeheuerlichkeit des Bilanzfälschungsskandals nicht hinnehmbar, dass die Aktie den Blue-Chip-Index, der ein Aushängeschild der deutschen Wirtschaft ist, noch bis weit in den nächsten Monat hinein verunzieren würde.

Der Dax-Mitgliedschaft unwürdig ist Wirecard auch durch den Kursabsturz und die daraus resultierende, für den Index viel zu niedrige Streubesitzmarktkapitalisierung sowie aufgrund der enormen Tagesschwankungen des Titels. Wirecard ist zum Zockerpapier verkommen, das mit solider Anlage nichts mehr zu tun hat. Die Aktie ist eine Zumutung für Marktteilnehmer, vor allem für solche, die indexabbildende Produkte betreiben und somit gezwungen sind, den Titel zu halten.

So begrüßenswert die Entscheidung auch ist: Sie kann letztlich nur ein erster Schritt sein. Die von der Deutschen Börse angekündigte eingehendere Überprüfung des Regelwerks, deren Ergebnisse noch in diesem Jahr vorgelegt werden sollen, muss zu weiteren Veränderungen führen, um das Risiko weiterer Reputationsschäden zu vermindern. Dabei müssen auch Corporate-Governance-Aspekte berücksichtigt werden.

Was würde denn geschehen, wenn Wirecard nach dem Eingeständnis, dass ausgewiesene 1,9 Mrd. Euro in Wirklichkeit nicht existieren, nicht in die Insolvenz gegangen wäre? Die Aktie wäre dann, die Erfüllung der Marktkapitalisierungs- und Umsatzkriterien vorausgesetzt, weiterhin für einen der Auswahlindizes qualifiziert. Wie bereits im Fall Steinhoff geschehen. Der Führung des 2015 in Frankfurt an die Börse gegangenen Möbelhandelskonzerns, dessen Aktie vorübergehend einer der größten MDax-Titel war, ist nachgewiesen worden, dass sie die Bilanz durch Luftbuchungen aufgebläht hat. Eine Insolvenz konnte die Gesellschaft allerdings abwenden. Die Aktie brach ein und stieg in den SDax ab. Im Dezember 2019 aus dem Index ausgeschieden, wurde sie im zurückliegenden März wieder aufgenommen. So etwas darf sich nicht wiederholen. Nachgewiesene Bilanzfälschung muss zum Indexausschluss und einer mehrjährigen Sperre führen.

Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Christopher Kalbhenn

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