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Westdeutsche Zeitung: Ladenschlussgesetz

Archivmeldung vom 25.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bitte keinen Flickenteppich. So stand es vor vier Jahren in einem Kommentar in unserer Zeitung. Gefordert wurde darin, kurz nachdem die Öffnungszeiten nach jahrelanger Diskussion in Nordrhein-Westfalen liberalisiert wurden, ein gewisses Maß an Verlässlichkeit. Schließlich wollen Kunden wissen, ob sich der Weg ins Kaufhaus auch nach 18, nach 20 oder nach 22 Uhr noch lohnt, oder ob die Türen bereits geschlossen sind. Bis heute wissen sie das nicht.

Jenseits der 20 Uhr sind meist nur in den Shoppingmeilen der größeren Städte Geschäfte geöffnet. Der eine Supermarkt öffnet bis Mitternacht. Zwei Straßenecken weiter haben die Mitarbeiter der Konkurrenz zu dieser Zeit seit Stunden Feierabend. Ist das liberalisierte Ladenschlussgesetz deswegen gescheitert? Die Antwort heißt nein. Wer mitten in der Nacht einkaufen will (und tatsächlich ein offenes Geschäft findet), soll das ruhig machen können. Wer das nicht will, lässt es eben bleiben. Tatsächlich funktioniert das Spiel zwischen Angebot und Nachfrage. Ein Blick in nächtliche Innenstädte zeigt schnell, dass Einkaufen rund um die Uhr hierzulande keine Massenveranstaltung ist. Weil es sich selbst für eine große Handelskette kaum rechnet, 24 Stunden am Tag zu öffnen. Von kleinen Geschäften gar nicht erst zu reden. Ein neues Ladenschlussgesetz als Regulativ ist deswegen überflüssig. Damit soll geregelt werden, was längst geregelt ist - durch die Verbraucher. Geradezu zwingend ist hingegen, Mitarbeiter gerecht zu bezahlen und vor Lohndumping zu schützen. Eine ernsthafte Diskussion um Mindestlöhne im Einzelhandel ist viel dringender als jene um restriktive Öffnungszeiten. Auch der zweite Teil der rot-grünen Reformpläne, ein nächtliches Verbot von Alkoholverkauf, geht am Thema vorbei. Das Argument des Jugendschutzes greift nicht. Wer Bier, Wein oder Schnaps kaufen will, erledigt das eben in der Zeit vor 22 Uhr. Sinnvoller ist, bestehende Regelungen in Sachen Jugendschutz kompromisslos umzusetzen. Wer Halbwüchsigen Alkohol verkauft, der macht sich strafbar - egal, zu welcher Uhrzeit. Die Diskussion um das Ladenschlussgesetz riecht nach Aktionismus und ist eher der Versuch, sich um jeden Preis von Schwarz-Gelb zu unterscheiden.

Quelle: Westdeutsche Zeitung

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