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Zurück auf Los

Archivmeldung vom 16.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Das Gericht der EU hat gestern eine enorm wichtige Entscheidung der EU-Kommission kassiert. Die Richter kippten die Anweisung an den US-Konzern Apple, 13 Mrd. Euro Steuern plus Zinsen nachzuzahlen, weil der iPhone-Hersteller nach Überzeugung der EU-Kommission in unfairer Weise von allzu großzügigen Steuerdeals der irischen Regierung profitiert habe.

Man mag über die Details des Urteils trefflich streiten. Ob die Gewinne von Apple tatsächlich in Irland versteuert werden mussten und ob die EU-Wettbewerbshüter belastbar eine selektive Vorzugsbehandlung von Apple belegt haben, ist selbst unter Experten umstritten. Das kann man so oder so sehen. Unstrittig ist indes, dass die EU-Kommission durch das Urteil im Kampf gegen aggressive Steuervermeidung zurückgeworfen wird - im Grunde zurück auf Los. Das ist fatal, denn dadurch büßt die EU-Behörde an Glaubwürdigkeit ein, hat sie doch zugesagt, nicht mehr zu dulden, dass nationale Regierungen globalen Firmen dabei helfen, sich einer angemessenen Steuerzahlung zu entziehen.

Da Kompromisse im Steuerrecht wegen der Einstimmigkeit extrem mühsam sind, hat die EU-Kommission versucht, den umstrittenen Steuerdeals auf dem Umweg des Wettbewerbsrechts einen Riegel vorzuschieben. Diese Strategie hat sich spätestens gestern als riskant erwiesen. Denn selbst bei offensichtlich aggressiver Steuervermeidung - wie im Falle Apple mit einer Effektivbesteuerung im Promillebereich - ist es äußerst schwer, den Verstoß gegen EU-Recht gerichtsfest zu beweisen.

Das Urteil des EU-Gerichts mahnt dazu, unfaire Steuerpraktiken nicht über Beihilfeverfahren zu bekämpfen, sondern durch Korrekturen im Steuerrecht. Das verlangt aber, dass die Mehrheit der EU-Staaten bereit sein muss, sich ernsthaft mit den Regierungen anzulegen, die generöse Steuerdeals mit internationalen Konzernen zum Geschäftsmodell für den heimischen Standort gemacht haben. Mit gesundem Steuerwettbewerb haben einige dieser Tax Rulings nämlich nichts zu tun.

Die Kontroverse darüber, ob ein Binnenmarkt einigen seiner Mitglieder erlauben darf, mit unfairen Mitteln Standortpolitik zu betreiben, wird schmerzhaft, denn es geht ans Eingemachte. Die Debatte könnte die EU in eine Zerreißprobe treiben. Trotzdem muss die Union diesen Streit ausfechten. Denn wenn sie dauerhaft zulässt, dass im EU-Binnenmarkt einige Konzerne trotz blühender Geschäfte so gut wie keine Steuern zahlen, korrumpiert dies das Gerechtigkeitsverständnis der EU-Bürger.

Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Detlef Fechtner

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