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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Musikrechte:

Archivmeldung vom 21.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Youtube ohne Musikvideos? Keine Sorge, das wird es auch nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg nicht geben. Künftig sollen nur diejenigen Musiker, die Geld für die Verwertung ihrer Videos haben wollen, dies auch bekommen. Das ist gut. Als weniger gut könnten sich die Filter erweisen, die Youtube installieren muss. Möglicherweise sperren sie auch Videos, die eigentlich gezeigt werden sollen.

Schauen wir uns den sperrigen Sachverhalt peu à peu an: Das Musikportal Youtube darf keine Videos mehr zeigen, die von der Verwertungsgesellschaft Gema geschützt sind. In dem am Freitag in Hamburg verhandelten Fall ging es um zwölf Titel. Es geht aber um mehr: Wie wird mit der Nutzung von Musikvideos im Internet umgegangen - sollen sie gezeigt werden oder nicht? Es geht sogar um noch viel mehr: Was ist Kunst im digitalen Zeitalter wert? Die Musikindustrie, sämtliche Industrien, die mit Urheberrechten zu tun haben, schaffen es seit Jahren nicht, Antworten auf diese Fragen zu geben. Sie bieten keine Lösung, weil die Konfliktparteien selbst - auf der einen Seite die Künstler, auf der anderen Seite die Verwerter - keine homogenen Gruppen sind. Musiker wie Sven Regener von der Band Element of Crime verteidigen das Urheberrecht vehement. Sie wettern gegen eine Kostenlos-Kultur im Internet, dagegen also, dass man sich ihre Videos zum Beispiel bei Youtube ansehen kann, ohne dass das Portal einen Betrag an den Musiker zahlt. Sie sehen darin einen Diebstahl geistigen Eigentums - und ja, damit haben sie absolut recht, schließlich machen sie das Ganze nicht nur zum Spaß, sondern auch zum Geldverdienen. Das ist, auch wenn wir uns in der Musikbranche bewegen, nicht uncool, sondern eine Notwendigkeit. Warum sollte Kunst weniger wert sein als ein maschinell erstelltes Produkt? Für ein Auto zahlt man, dementsprechend sollte man auch für Musikvideos, für alle künstlerischen Produkte, zu denen auch journalistische Artikel zählen, zahlen. Doch so einfach ist es nicht. Gegen eine generelle Regelung, Kunst im Internet nur gegen Bezahlung bereitzustellen, gibt es mehrere Einwände. Entscheidend: Einige Künstler möchten ausdrücklich, dass ihre Musikvideos, ihre Fotos, ihre Texte kostenlos bleiben. Und auch ihre Position ist absolut nachvollziehbar. Nehmen wir den größten aller Youtube-Stars, Justin Bieber. Er wäre nie der geworden, der er ist, hätten nicht Millionen Mädchen monatelang sein Video angeklickt. Nur durch ihre Hilfe hat er einen Plattenvertrag bekommen, nur durch die Plattform überhaupt eine Fangemeinde gewonnen. Auch nach dem Urteil des Landgerichts werden Videos erst dann gesperrt, wenn eine Beschwerde vorliegt. Die Künstler können also wählen. Das ist und darf die einzige Lösung in Urheberrechtsangelegenheiten sein. Ob sie aber mit den installierten Filtern vereinbar ist? Stellen wir uns auf eine Fortsetzung ein.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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