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Westfalen-Blatt zum Schlecker-Prozess

Archivmeldung vom 07.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Schon jetzt ist klar: Im Schlecker-Prozess geht es um eine der aufsehenerregendsten Firmenpleiten der vergangenen Jahre. Mehr als 25000 Mitarbeiter in Deutschland verloren durch die Insolvenz der Drogeriemarktkette 2012 ihren Job. Seitdem sind viele Tränen geflossen, seitdem hat sich aber auch viel Wut angestaut. Wut auf einen Mann, der in Verdacht steht, seine Beschäftigten nicht nur »im Stich« gelassen zu haben, sondern auch mehrere Millionen Euro vor dem Zugriff der Gläubiger beiseite geschafft zu haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft Anton Schlecker in der 270 Seiten starken Anklageschrift zudem vorsätzlichen Bankrott vor. Bis zu zehn Jahre Haft drohen ihm im Falle einer Verurteilung. Noch aber gilt die Unschuldsvermutung. Dass das Landgericht 26 Termine angesetzt hat, lässt darauf schließen, wie komplex der Sachverhalt ist. Ob noch dieses Jahr ein Urteil fällt, ist fraglich. Wichtiger ist, dass die Geheimniskrämerei ein Ende hat. Jetzt muss die Wahrheit über die Pleite auf den Tisch. Das ist das Mindeste, was Tausende Ex-Schlecker-Frauen erwarten dürfen.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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