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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Schuldenbremse

Archivmeldung vom 30.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Deutsche Politiker lassen sich jetzt als Schuldenbremser feiern. Per Verfassung soll es ihnen verboten werden, neue Schulden zu machen. Das macht sich wenige Monate vor der Bundestagswahl gut.

Dass dieses Gesetz erst in einigen Jahren wirklich greifen soll, macht es den Wahlkämpfern nicht all zu schwer, in ihren Lobpreisungen der neuen Regeln die finanziellen Schlupflöcher erst einmal nicht zu erwähnen. Wenn der Bund künftig nur noch 0,35 Prozent Defizit machen darf, dann ist damit der Fehlbetrag zu konjunkturellen Normalzeiten gemeint. Neue Schulden, die durch die lahmende Konjunktur anfallen, fallen nicht unter die neuen Regeln. Auch Schulden, die durch falsch eingeschätzte Steuereinnahmen während eines Haushaltsjahrs zur Etatdeckung gemacht werden müssen, sind nicht gemeint. Ebenso nicht Kreditaufnahmen, um bei Katastrophen zu reagieren. Wie weit man das auslegen kann, wird die Zukunft zeigen. Abgesehen davon sollen die neuen Schuldenregeln - so gut sie gemeint sein mögen - erst von 2020 an voll greifen. Wer will jedoch heute vorhersagen, vor welchen finanziellen Problemen die Bundesrepublik dann steht?

Quelle: Westfalen-Blatt

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