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Rheinische Post: Übles Beispiel

Archivmeldung vom 27.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Prozess um die Gasexplosion an der Düsseldorfer Krahestraße hat gute Chancen, als übles Beispiel in die Rechtsgeschichte einzugehen. Das erste rechtskräftige Urteil schickte einen einzelnen Mann wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes lebenslang hinter Gitter. Der Zweite aus dieser Tätergemeinschaft focht das Verfahren erfolgreich an - der BGH hob das Urteil wegen formaler Fehler auf.

120 Tage verhandelte das Landgericht erneut, um zu dem Schluss zu kommen, dass Heinz Nieder zwar die Explosion verursacht, nicht aber die Menschen ermordet hat, die dadurch starben.

Zwei Prozesse, zwei kassierte Urteile. Erst sachliche, dann rechtliche Fehler. Zwischendurch Schelte vom Verfassungsgericht, das den Angeklagten nach acht Jahren aus der Untersuchungshaft entließ - wegen unzumutbarer Verfahrensdauer. Unzumutbar ist das Verfahren vor allem für die Angehörigen der Toten, für die Überlebenden der Explosion. Sie haben seit zehn Jahren "lebenslang". Und ein Recht auf Gerechtigkeit. Deshalb ist es richtig, dass der Bundesgerichtshof nicht locker lässt. Richterliche Unabhängigkeit in allen Ehren - aber so weit wie in Düsseldorf dürfen gesunder Menschenverstand und juristische Interpretation nicht auseinander gehen.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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