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Lausitzer Rundschau: Warten auf Guttenberg

Archivmeldung vom 21.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Union hat eigentlich recht: Streng genommen ist dem Kundus-Untersuchungsausschuss im Berliner Bundestag mittlerweile der Untersuchungsgegenstand abhanden gekommen. Die Bundesanwaltschaft hat festgestellt, dass Bundeswehroberst Georg Klein weder gegen Völkerrecht noch gegen das Strafgesetzbuch verstieß, als er im September 2009 den Befehl zur Bombardierung von zwei entführten Tanklastern im Norden Afghanistans gab.

Diesen Befund kann der Ausschuss nicht mehr infrage stellen. Trotzdem ist es verfrüht, dem parlamentarischen Gremium schon das Totenglöckchen zu läuten, wie es die Union jetzt tut. Zu seinen zentralen Aufgaben des Gremiums gehört schließlich eine politische Bewertung des Vorgangs. Und hier gibt es noch zahlreiche Untiefen. Das eigentlich Spannende dabei war bereits in der Vergangenheit weniger das Verhalten von Oberst Klein. Im Mittelpunkt des Interesses stehen vielmehr die Hakenschläge des amtierenden Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg. Hat der CSU-Mann gelogen, als er Bundeswehrinspekteur Wolfgang Schneiderhan mit der Begründung entließ, ihm seien wichtige Dokumente zu den Umständen des Vorfalls in Kundus vorenthalten worden? Auf diese Frage spitzt sich die Aufmerksamkeit jetzt zu. Und deshalb birgt der noch ausstehende Auftritt Guttenbergs vor dem Untersuchungsausschuss einige Brisanz. Der Minister wird dort übrigens auch darlegen müssen, warum der Angriff rechtlich in Ordnung ist, obwohl er ihn als "militärisch nicht angemessen" eingestuft hat. Ganz so schnell, wie von Guttenbergs Parteifreunden erhofft, geht dem Untersuchungsgremium also nicht die Luft aus.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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